vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung: n.d., https://zeitung.faz.net/data/838/reader/reader.html?#!preferred/0/package/838/pub/1150/page/4/content/155558.
vgl. Deutschland, RedaktionsNetzwerk: Lebenslange Haft für IS-Terroristen: Urteil nach Messerattacke auf Feiernde in Bielefeld, in: RND.de, 01.06.2026, https://www.rnd.de/politik/lebenslange-haft-fuer-is-terroristen-urteil-nach-messerattacke-auf-feiernde-in-bielefeld-7ARWILPZSZC57HI6Y2HT2USUOY.html.
02.06.2026 | Für den islamistisch motivierten Messerangriff auf Feiernde in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters verfolgte der Angeklagte mit seiner Tat eindeutig dschihadistische Ziele. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verhängte die höchstmögliche Strafe.
Die Bundesanwaltschaft bezeichnete den Verurteilten als weiterhin gefährlich. Seine radikal-islamistische Überzeugung, mangelnde Empathie gegenüber den Opfern und eine ausgesprochen ungünstige Gefährlichkeitsprognose seien ausschlaggebend für diese Einschätzung gewesen. Die Verteidigung verwies dagegen auf die schwierige Kindheit des Angeklagten sowie auf eine diagnostizierte Depression.
Der Angriff ereignete vor einer Bar in Bielefeld, wo mehrere Menschen nachts feierten. Der Täter verletzte seine Opfer mit Messerstichen lebensgefährlich und rief dabei nach Angaben des Gerichts „Allahu akbar“.
Der Angeklagte hatte die Tat während der Untersuchungshaft gegenüber Psychologen und Psychiatern gestanden und sie später auch im Prozess eingeräumt. Darüber hinaus berichtete er in Haft, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Zusammenhang mit der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS).
Nach Angaben der Anklage war Mahmoud M. über Jahre hinweg innerhalb der Strukturen des IS aktiv. Er soll dem sogenannten Kalifen die Treue geschworen haben, bevor er von kurdischen Einheiten festgenommen und mehrere Monate inhaftiert wurde. Im Jahr 2023 reiste er nach Deutschland ein. Vor dem Anschlag verschickte er laut Anklage ein Bekennervideo an einen mutmaßlichen IS-Kontakt, das jedoch nicht veröffentlicht wurde. Außerdem führte er einen Zettel mit einer selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich. Nach Einschätzung der Ermittler wollte er möglichst viele Menschen töten. Erst als er seine Waffe verlor und auf Widerstand traf, brach er den Angriff ab und flüchtete. Einen Tag später wurde er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen, nachdem ein Verwandter Hinweise an die Polizei gegeben hatte.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine tiefgreifende islamistisch-dschihadistische Radikalisierung. Die Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems geworden. Der Gutachter beschrieb ihn als kränkbar, intolerant und gewaltbereit. Selbst familiäre Bindungen habe er seiner ideologischen Überzeugung untergeordnet. Gleichzeitig habe sich seine psychische Situation in Deutschland verschlechtert – unter anderem durch den gestoppten Familiennachzug, fehlende Arbeitsperspektiven und mangelnde Integration. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm lehnte der Angeklagte ab.