10.10.2025 | Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem richtungsweisenden Beschluss entschieden, dass ein aus Tadschikistan stammender, als IS-Unterstützer verurteilter Mann abschiebbar ist. Sowohl ein Berufungsantrag als auch mehrere asylrechtliche Eilverfahren wurden abgewiesen, womit das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und die zuständigen Behörden zur Ausreise aus Deutschland ermächtigt werden.
Der Mann war bereits 2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrororganisation “Islamischen Staat” (IS) verurteilt worden. Nach seiner Haftentlassung lebte er mit seiner Familie in Nordrhein-Westfalen, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst ein Abschiebeverbot aussprach. Im Herbst 2024 wurde dieses Verbot aufgehoben; der Betroffene zog dagegen juristisch vor Gericht, unter anderem mit dem Vorbringen, ihm drohten in seiner Heimat Folter oder unmenschliche Behandlung.
In seiner Entscheidung stellte das OVG nun klar, dass das Verwaltungsgericht zuvor zu Recht auf veränderte Umstände abgestellt habe. Entscheidend war eine diplomatische Zusicherung seines Herkunftslandes, wonach keine Gefahr einer Misshandlung bestehe. Die Handlung, bei der sich der Mann auf einer Polizeiwache ein Messer an den Hals hielt, wertete das Gericht ausdrücklich nicht als Grund für die Entscheidung – sie habe keine maßgebliche Bedeutung für die rechtliche Bewertung gehabt.
06.10.2025 | Die Bundesregierung plant, das Strafgesetzbuch zu verschärfen, um künftig auch die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Messern oder Fahrzeugen unter Strafe zu stellen. Ziel sei es, Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, früher und wirksamer gegen potenzielle Täter vorzugehen.
Der Entwurf erweitert den bisherigen Tatbestand der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten. Bislang waren strafbare Vorbereitungshandlungen meist an den Erwerb von Schusswaffen oder Sprengstoff gebunden. Künftig sollen auch Fälle erfasst werden, in denen ein Angriff mit einem gefährlichen Werkzeug, etwa einem Messer oder Fahrzeug, geplant wird. Hintergrund ist die wachsende Zahl von Anschlägen, bei denen Täter auf solche Mittel zurückgreifen.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen, nach denen künftig auch Einreisen nach Deutschland strafbar sein sollen, wenn sie der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags dienen. So soll etwa die Einreise sogenannter „Hit-Teams“ erfasst werden, die gezielt für Anschläge in Europa eingesetzt werden.
Mit der Reform will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen und gleichzeitig eine bisherige Strafbarkeitslücke schließen. Ziel ist es, die innere Sicherheit zu stärken und potenzielle Täter bereits im Vorfeld von Anschlägen zu stoppen.
01.10.2025 | Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin-Mitte und im Raum Karlsruhe mehrere Personen festnehmen lassen, die im Verdacht stehen, im Zusammenhang mit der palästinensischen Terrororganisation Hamas Waffen beschafft und für mögliche Anschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet zu haben. Bei den festgenommenen Männern handelt es sich nach Angaben der Ermittler um die deutschen Staatsbürger Abed Al G. und Ahmad I. sowie um Wael F. M., der im Libanon geboren wurde und jüngst nach Deutschland eingereist sein soll. Die Verdächtigen standen bereits seit Sommer 2025 unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden, die mögliche Verbindungen zu grenzüberschreitenden Schmugglerstrukturen und Unterstützern der Hamas vermuten.
Laut Ermittlern gingen die Männer gezielt vor, um Waffenlager aufzubauen und Übergaben zu organisieren. Bei den Durchsuchungen wurden ein Sturmgewehr vom Typ AK-47, mehrere Pistolen sowie mehrere hundert Schuss Munition sichergestellt. Die Menge und Art der Ausrüstung deuten auf die Planung eines größeren, komplexeren Anschlags hin. Das genaue Ziel der geplanten Taten ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Neben Berlin fanden Durchsuchungen auch in Leipzig, Oberhausen und weiteren Berliner Stadtteilen wie Westend, Moabit, Mitte und Tiergarten statt.
Die Festnahmen erfolgten gezielt auf frischer Tat und im Rahmen koordinierter Zugriffsszenarien. Sicherheitskreise berichten, dass die Verdächtigen möglicherweise Kontakte zu kriminellen Banden und Schmugglerrouten unterhielten, die unter anderem Stationen in der Türkei und in Teilen Nordeuropas umfassen. Bereits im Dezember 2023 waren in Berlin und Rotterdam mutmaßliche Hamas-Auslandsoperateure festgenommen worden, die ähnliche Aktivitäten betrieben hatten. Ermittlungen zufolge hatte die Hamas in Europa bereits Erddepots mit Waffen angelegt, um mögliche Anschläge gegen jüdische Einrichtungen vorzubereiten.
29.09.2025 | Nach Angaben des Auswärtigen Amts leben derzeit 472 Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die sich in Syrien und im Irak der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatten, wieder in Deutschland.
Insgesamt haben die deutschen Sicherheitsbehörden Kenntnis von 1.150 deutschen Islamisten, die seit 2011 nach Syrien oder in den Irak gereist sind und sich dort mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgehalten haben oder weiterhin aufhalten. Etwa 65 Prozent dieser Personen nahmen aktiv an Kampfhandlungen teil.
Mit dem Abflauen der Kämpfe gegen den „Islamischen Staat“ gerieten viele der Kämpferinnen und Kämpfer gemeinsam mit Angehörigen in kurdische Gefangenschaft.
18.09.2025 | Das Oberlandesgericht hat zwei in Deutschland lebende syrische Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Männer wurden schuldig gesprochen, sich über einen längeren Zeitraum hinweg aktiv an der Vereinigung beteiligt und deren Ziele unterstützt zu haben.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten beide Angeklagten bereits in Syrien Kontakt zu Strukturen des IS aufgenommen und ihre Verbindung auch nach der Einreise nach Deutschland fortgeführt. Unter anderem sollen sie an der Beschaffung von Finanzmitteln beteiligt gewesen sowie propagandistisch aktiv geworden sein.
Die Richter würdigten die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise als eindeutig und betonten die besondere Gefährlichkeit einer fortgesetzten Unterstützung terroristischer Organisationen. Die verhängten Strafen fallen unterschiedlich hoch aus, da das Gericht den individuellen Tatbeitrag und den jeweiligen Zeitraum der Beteiligung berücksichtigte.
17.09.2025 | Die Bundesanwaltschaft hat auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zwei syrische Staatsangehörige in Singen festnehmen lassen. Ibrahim Al I. und Oasama A. sind dringend verdächtig, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Islamischer Staat) zu sein, Kriegsverbrechen begangen und Mord verübt zu haben.
Beide sollen sich im Frühjahr 2014 in der damals von der Freien Syrischen Armee kontrollierten Stadt Muhasan dem IS angeschlossen und an Kampfhandlungen teilgenommen haben. Im Juni 2014 sollen sie sechs gefangene Kämpfer der FSA bewacht und die Hinrichtung von diesen durch Erschießen zugelassen haben; einer der Beschuldigten erschoss selbst einen Gefangenen.
16.09.2025| Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 26-jährigen Afghanen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Mai 2024 bei einem Messerangriff in Mannheim einen Polizisten getötet und fünf weitere Personen verletzt.
Der Täter, der seit 2014 in Deutschland lebt, zeigte während des Prozesses Reue. Laut Anklage hatte er sich über Jahre radikalisiert und bekannte sich zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Der Angriff richtete sich gegen eine Kundgebung der islamkritischen Gruppe „Pax Europa“.
11.09.2025 | Nach der Festnahme von acht mutmaßlichen Mitgliedern der rechtsextremistischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ im November 2024 hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens erhoben.
Die Gruppe soll gewaltsam Gebiete in Sachsen erobern und dort einen nationalsozialistisch orientierten Staat errichten wollen. Unerwünschte Personen, insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner, sollten durch ethnische Säuberungen entfernt werden. Drei der Angeklagten stehen im Zusammenhang mit der AfD, darunter ein ehemaliger AfD-Politiker, der wegen versuchten Mordes angeklagt wird, nachdem er bei seiner Festnahme mit einer Waffe auf Polizisten zielte und von einem Beamten angeschossen wurde.
Die Gruppe hatte sich 2020 gegründet und trainierte paramilitärisch, insbesondere Häuserkampf, Nachtmärsche und Patrouillengänge. Sie verfügte über militärische Ausrüstung wie Tarnkleidung, Helme und Gasmasken. Die Bundesanwaltschaft weist auf die tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch die Gruppe hin und erwähnt deren apokalyptische Ideologie. Das Oberlandesgericht Dresden wird über die Zulassung der Anklage entscheiden, während die Ermittlungen gegen weitere Unterstützer andauern.
10.09.2025 | Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den 27-jährigen Syrer Issa al Hasan wegen des Messeranschlags vom 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Bei dem islamistisch motivierten Angriff, bei dem drei Menschen ums Leben kamen und acht weitere, darunter vier lebensgefährlich, verletzt wurden, handelte der Täter heimtückisch und gezielt. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat schuldig. Trotz Reue und Geständnis während des Prozesses kam ein psychiatrisches Gutachten zu dem Schluss, dass ein hohes Rückfallrisiko besteht.
03.09.2025 | In Bremerhaven wurden zwei Männer im Alter von 34 und 19 Jahren festgenommen, die verdächtigt werden, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf “Verabredung zur Begehung eines Verbrechens in Form von Mord und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion”. Beide Verdächtige sind deutsche Staatsangehörige und befinden sich in Untersuchungshaft. Ein islamistisches Tatmotiv kann laut Staatsanwaltschaft nicht ausgeschlossen werden. Erkenntnisse über einen gezielten Anschlag auf eine konkrete Person gebe es nicht.
In Deutschland zeigt sich eine vielschichtige Gefährdung durch terroristische und extremistische Aktivitäten, die von unterschiedlichen Ideologien getragen werden. Neben jihadistisch motivierten Einzeltätern und kleingruppigen Netzwerken bleibt der islamistische Gefährdungsbereich relevant; zugleich haben insbesondere rechtsextreme Akteure in den vergangenen Jahren einen spürbaren Bedeutungszuwachs erfahren, und auch linksextremistisch motivierte Gewalt prägt punktuell die Lage.
Statistiken und Lageberichte dokumentieren einen Anstieg politisch motivierter Straftaten und eine Zunahme gewaltorientierter Personen in mehreren Phänomenfeldern, sodass die Gesamtlage als erhöht und heterogen zu beschreiben ist.
Als potenzielle Zielobjekte gelten symbolträchtige Orte der Öffentlichkeit (Verkehrsknoten, Markt- und Fußgängerzonen), Infrastruktur (Energie, Transport, kritische IT-Systeme), politische Veranstaltungen sowie Einrichtungen der Zivilgesellschaft und Minderheiten. Dabei sind urbane Räume durch hohe Bevölkerungsdichte, Medienecho und komplexe Infrastruktur besonders attraktiv für Täter, während ländliche Regionen zwar seltener Opfer großangelegter Anschläge werden, jedoch durch isolierte Ziele, geringere Polizeipräsenz und lokale Vernetzung von Extremisten verwundbar sind; zudem bergen abgelegene Orte ein erhöhtes Risikopotenzial für vorbereitende Maßnahmen und Trainingsaktivitäten.
Mögliche Anschlagsarten reichen — ohne Anspruch auf Vollständigkeit — von Brandstiftung, Messer- oder Fahrzeugangriffen und Sprengstofftaten bis zu gezielten Schusswaffenangriffen sowie hybriden Formen wie Cyberangriffen in Kombination mit physischen Anschlägen.
Die Rückkehr von Kämpfern aus Konfliktgebieten sowie die lokale Rekrutierung über persönliche Netzwerke und Online-Propaganda bleiben relevante Faktoren für die Entstehung neuer Bedrohungen. Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden beobachten Fälle individueller Radikalisierung ebenso wie Versuche organisierter Gruppen, Anhänger zu mobilisieren; die Zahl gewaltbereiter Personen in diversen Szenarien ist ein zentraler Indikator für das Gefährdungspotenzial.
Präventive Erkennungs- und Interventionsmaßnahmen sowie der Austausch von Informationen auf nationaler und internationaler Ebene sind deshalb von besonderer Bedeutung.
Auf Bundes- und Landesebene verfolgen staatliche Stellen einen mehrgleisigen Ansatz aus Prävention, Repression und Schutz kritischer Infrastrukturen. Polizeikräfte, Nachrichtendienste und Justizbehörden haben ihre Zusammenarbeit intensiviert, gesetzliche Instrumente zur Terrorbekämpfung werden angewandt und fortentwickelt, und internationale Kooperationen — etwa im Rahmen von EU-Polizeizusammenarbeit und Informationsaustausch mit Partnerdiensten — stärken die grenzüberschreitende Terrorbekämpfung.
Grenz- und Reisedatenabgleiche, Observations- und Ermittlungsmaßnahmen sowie gezielte Präventionsprogramme ergänzen die operative Vorgehensweise; zugleich stellen der Schutz der Grundrechte und die rechtsstaatliche Kontrolle wichtige Rahmenbedingungen dar.
Die medizinische Versorgung, Krisenkommunikation und Evakuierungsplanung sind zentrale Elemente der Resilienz gegenüber terroristischen Ereignissen. Auf kommunaler und regionaler Ebene bestehen Konzepte zur Massenanfall-Verletzten-Behandlung, Notfallkoordination zwischen Rettungsdiensten, Krankenhäusern und Behörden sowie Leitlinien für Evakuierungen und Schutzmaßnahmen in Gebäuden und Verkehrsanlagen.
Krisenmanagement umfasst zudem Übungen, die Stärkung der interoperablen Führungsstrukturen sowie Informationsketten zur schnellen Lageeinschätzung und Öffentlichkeitswarnung. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen hängt wesentlich von regelmäßigen Übungen, ausreichenden Ressourcen und klaren Verantwortlichkeiten ab.
Die islamistische Szene in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt: Vom Straßenbild zurückgezogen, radikalisieren sich Jugendliche heute weitgehend im digitalen Raum über soziale Medien wie Instagram, TikTok und Telegram. Salafistische Straßenmissionare sind kaum noch präsent, die Bedeutung von charismatischen lokalen Imamen nimmt ab. Stattdessen verbreiten islamistische Influencer präzise, emotionalisierende Inhalte, die vor allem junge Menschen in Orientierungsphasen ansprechen und zum Teil in Radikalisierung führen.
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung belegen ein weiterhin hohes Gefährdungspotenzial: Rund 447 islamistische Gefährder werden eng überwacht, weitere 481 gelten als relevante Personen im extremistischen Spektrum. Insgesamt umfasst das islamistische Personenpotenzial in Deutschland etwa 28.280 Menschen. Die Zahl der Gefährder und relevanten Personen ist leicht rückläufig, doch die Radikalisierung im digitalen Raum schreitet schnell voran.
Gerichte verurteilten seit 2020 etwa 78 Personen aus diesem Spektrum, zumeist wegen Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen wie dem “Islamischen Staat” (IS), Jabhat al-Nusra oder Hisbollah. Die Radikalisierung erfolgt heute vorwiegend online, wo kurze Videos mit klaren Botschaften, oft verbunden mit realen Aktionen wie Demonstrationen, junge Nutzer ansprechen. Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok werden gezielt genutzt, um Botschaften zu verbreiten und Anhänger zu rekrutieren.
Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes zur Prävention und Bekämpfung von islamistischer Radikalisierung, die verstärkte Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Forschung sowie die Entwicklung neuer Maßnahmen gegen die Online-Radikalisierung junger Menschen. Medienkompetenz und kritische Selbstkontrolle in digitalen Communities spielen dabei eine zentrale Rolle. Trotz eines leichten Rückgangs bleibt die Gefährdungslage durch islamistischen Extremismus in Deutschland hoch.
In Europa ist ein besorgniserregender Anstieg der Zahl jugendlicher Terroristen zu verzeichnen. 2024 wurden insgesamt 58 Terroranschläge oder vereitelte Anschläge registriert, darunter 24 islamistisch motivierte. Im Vergleich zum Vorjahr mit nur 14 ähnlichen Vorfällen stellt dies einen erheblichen Anstieg dar.
Besonders alarmierend ist die zunehmende Beteiligung von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren. Fast 70 solcher Fälle wurden dokumentiert, wobei die Radikalisierung dieser jungen Menschen häufig über Online-Plattformen erfolgt, auf denen extremistische Gruppen gezielt Kontakt aufnehmen.
Die Mehrheit der Täter agiert als sogenannte “einsame Wölfe”, was ihre Identifikation und Verhinderung erschwert. Typische Angriffsformen sind Messerattacken und Fahrzeugrammungen; Schusswaffeneinsätze sind seltener. Trotz der steigenden Zahl von Anschlägen zeigt die Statistik, dass durch präventive Maßnahmen fast 300 Personen festgenommen wurden, was die Bedeutung frühzeitiger Intervention unterstreicht.
In Ländern wie Spanien, Deutschland und Italien wurden jeweils zwischen 60 und 80 Personen festgenommen, während in Griechenland hauptsächlich linksextremistische und anarchistische Aktivitäten im Fokus stehen. In Österreich und Litauen sind nur wenige Vorfälle bekannt. In Ungarn wurde bislang nur eine Person festgenommen.
Seit 2017 sind erhebliche Fortschritte in den europäischen Sicherheitsbehörden erzielt worden, was zu einer drastischen Reduzierung schwerer, massenhaft Opfer fordernder Anschläge geführt hat. Dennoch bleibt die Bedrohung durch jugendliche Extremisten eine ernsthafte Herausforderung.