11.09.2025 | Nach der Festnahme von acht mutmaßlichen Mitgliedern der rechtsextremistischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ im November 2024 hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens erhoben.
Die Gruppe soll gewaltsam Gebiete in Sachsen erobern und dort einen nationalsozialistisch orientierten Staat errichten wollen. Unerwünschte Personen, insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner, sollten durch ethnische Säuberungen entfernt werden. Drei der Angeklagten stehen im Zusammenhang mit der AfD, darunter ein ehemaliger AfD-Politiker, der wegen versuchten Mordes angeklagt wird, nachdem er bei seiner Festnahme mit einer Waffe auf Polizisten zielte und von einem Beamten angeschossen wurde.
Die Gruppe hatte sich 2020 gegründet und trainierte paramilitärisch, insbesondere Häuserkampf, Nachtmärsche und Patrouillengänge. Sie verfügte über militärische Ausrüstung wie Tarnkleidung, Helme und Gasmasken. Die Bundesanwaltschaft weist auf die tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch die Gruppe hin und erwähnt deren apokalyptische Ideologie. Das Oberlandesgericht Dresden wird über die Zulassung der Anklage entscheiden, während die Ermittlungen gegen weitere Unterstützer andauern.
10.09.2025 | Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den 27-jährigen Syrer Issa al Hasan wegen des Messeranschlags vom 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Bei dem islamistisch motivierten Angriff, bei dem drei Menschen ums Leben kamen und acht weitere, darunter vier lebensgefährlich, verletzt wurden, handelte der Täter heimtückisch und gezielt. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat schuldig. Trotz Reue und Geständnis während des Prozesses kam ein psychiatrisches Gutachten zu dem Schluss, dass ein hohes Rückfallrisiko besteht.
Nur einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung hat der Attentäter von Solingen, Issa al Hasan, Revision eingelegt. Die Revision müsse noch begründet werden. Sobald die Revisionsbegründung vorliege, entscheide der Bundesgerichtshof (BGH) darüber.
03.09.2025 | In Bremerhaven wurden zwei Männer im Alter von 34 und 19 Jahren festgenommen, die verdächtigt werden, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf „Verabredung zur Begehung eines Verbrechens in Form von Mord und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“. Beide Verdächtige sind deutsche Staatsangehörige und befinden sich in Untersuchungshaft. Ein islamistisches Tatmotiv kann laut Staatsanwaltschaft nicht ausgeschlossen werden. Erkenntnisse über einen gezielten Anschlag auf eine konkrete Person gebe es nicht.
12.05.2025 | Die geplanten offiziellen Verhandlungen zur Freilassung von 21 Geiseln auf der philippinischen Insel Jolo sind gescheitert. Der Chefunterhändler der Regierung wartete über vier Stunden vergeblich auf die Ankunft der Anführer der islamistischen Abu Sayyaf-Gruppe am vereinbarten Treffpunkt in Tuup, einem Dorf in der Provinz Sulu.
Hintergrund des Abbruchs waren offenbar die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen rund um das Verhandlungsgebiet: Rund 500 Polizisten bildeten einen doppelten Sicherheitskordon, während Soldaten mit gepanzerten Fahrzeugen das Areal umstellten. Laut einem Rebellenvertreter hatte sich Abu Sayyaf-Kommandant Radullan Sahirun bereits auf den Weg gemacht, kehrte jedoch um, nachdem er die starke Militärpräsenz bemerkte. Die Rebellen hatten zuvor gefordert, dass das Militär vom Verhandlungsort fernbleibt.
Die Abu Sayyaf halten derzeit 21 Geiseln aus sieben Nationen fest, darunter drei Deutsche, zwei Franzosen, zwei Finnen, ein südafrikanisches Ehepaar, eine Libanesin, neun Malaysier und zwei Filipinos. Die Entführten wurden am 23. April 2024 aus einem malaysischen Tauchresort auf Sipadan verschleppt.
10.02.2020 | Die US-Justiz möchte zwei deutsche Islamisten in die Vereinigten Staaten bringen und dort vor Gericht stellen, die sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatten.
Einer der Terrorverdächtigen ist Mohammed Haydar Zammar. Der Hamburger gilt als enger Freund der Todespiloten der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001. Der US-Geheimdienst CIA hatte ihn deshalb auf einer Marokko-Reise entführen lassen und in ein syrisches Foltergefängnis gebracht. Vor einigen Jahren kam Zammar frei und schloss sich dem IS an. Nun will die US-Justiz den 50-Jährigen wegen seiner angeblichen Rolle bei den 9/11-Attentaten anklagen.
Bei dem anderen Deutschen handelt es sich um Yunus S.. Er soll nach Erkenntnissen der amerikanischen Geheimdienste ein wichtiger Logistiker beim IS gewesen sein. Über eine Firma in der Türkei soll er Material für die Terroristen beschafft haben, unter anderem Drohnen. Er soll aber auch am Angriff auf das US-Konsulat in Bengasi am 11. September 2012 beteiligt gewesen sein. Bei dem Anschlag wurden vier Amerikaner getötet, darunter der damalige Botschafter in Libyen, John Christopher Stevens, und zwei CIA-Mitarbeiter.
Das Auswärtige Amt übermittelte dem US-Justizministerium, gegen Mohammed Zammar und Yunus S. lägen Haftbefehle vor. Eine Überstellung in die USA müsse geprüft werden.
Die islamistische Szene in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt: Vom Straßenbild zurückgezogen, radikalisieren sich Jugendliche heute weitgehend im digitalen Raum über soziale Medien wie Instagram, TikTok und Telegram. Salafistische Straßenmissionare sind kaum noch präsent, die Bedeutung von charismatischen lokalen Imamen nimmt ab. Stattdessen verbreiten islamistische Influencer präzise, emotionalisierende Inhalte, die vor allem junge Menschen in Orientierungsphasen ansprechen und zum Teil in Radikalisierung führen.
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung belegen ein weiterhin hohes Gefährdungspotenzial: Rund 447 islamistische Gefährder werden eng überwacht, weitere 481 gelten als relevante Personen im extremistischen Spektrum. Insgesamt umfasst das islamistische Personenpotenzial in Deutschland etwa 28.280 Menschen. Die Zahl der Gefährder und relevanten Personen ist leicht rückläufig, doch die Radikalisierung im digitalen Raum schreitet schnell voran.
Gerichte verurteilten seit 2020 etwa 78 Personen aus diesem Spektrum, zumeist wegen Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen wie dem “Islamischen Staat” (IS), Jabhat al-Nusra oder Hisbollah. Die Radikalisierung erfolgt heute vorwiegend online, wo kurze Videos mit klaren Botschaften, oft verbunden mit realen Aktionen wie Demonstrationen, junge Nutzer ansprechen. Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok werden gezielt genutzt, um Botschaften zu verbreiten und Anhänger zu rekrutieren.
Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes zur Prävention und Bekämpfung von islamistischer Radikalisierung, die verstärkte Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Forschung sowie die Entwicklung neuer Maßnahmen gegen die Online-Radikalisierung junger Menschen. Medienkompetenz und kritische Selbstkontrolle in digitalen Communities spielen dabei eine zentrale Rolle. Trotz eines leichten Rückgangs bleibt die Gefährdungslage durch islamistischen Extremismus in Deutschland hoch.
In Europa ist ein besorgniserregender Anstieg der Zahl jugendlicher Terroristen zu verzeichnen. 2024 wurden insgesamt 58 Terroranschläge oder vereitelte Anschläge registriert, darunter 24 islamistisch motivierte. Im Vergleich zum Vorjahr mit nur 14 ähnlichen Vorfällen stellt dies einen erheblichen Anstieg dar.
Besonders alarmierend ist die zunehmende Beteiligung von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren. Fast 70 solcher Fälle wurden dokumentiert, wobei die Radikalisierung dieser jungen Menschen häufig über Online-Plattformen erfolgt, auf denen extremistische Gruppen gezielt Kontakt aufnehmen.
Die Mehrheit der Täter agiert als sogenannte „einsame Wölfe“, was ihre Identifikation und Verhinderung erschwert. Typische Angriffsformen sind Messerattacken und Fahrzeugrammungen; Schusswaffeneinsätze sind seltener. Trotz der steigenden Zahl von Anschlägen zeigt die Statistik, dass durch präventive Maßnahmen fast 300 Personen festgenommen wurden, was die Bedeutung frühzeitiger Intervention unterstreicht.
In Ländern wie Spanien, Deutschland und Italien wurden jeweils zwischen 60 und 80 Personen festgenommen, während in Griechenland hauptsächlich linksextremistische und anarchistische Aktivitäten im Fokus stehen. In Österreich und Litauen sind nur wenige Vorfälle bekannt. In Ungarn wurde bislang nur eine Person festgenommen.
Seit 2017 sind erhebliche Fortschritte in den europäischen Sicherheitsbehörden erzielt worden, was zu einer drastischen Reduzierung schwerer, massenhaft Opfer fordernder Anschläge geführt hat. Dennoch bleibt die Bedrohung durch jugendliche Extremisten eine ernsthafte Herausforderung.