Deutschland

Endgültige Abschiebung eines verurteilten IS-Kämpfers

10.10.2025 | Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem richtungsweisenden Beschluss entschieden, dass ein aus Tadschikistan stammender, als IS-Unterstützer verurteilter Mann abschiebbar ist. Sowohl ein Berufungsantrag als auch mehrere asylrechtliche Eilverfahren wurden abgewiesen, womit das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und die zuständigen Behörden zur Ausreise aus Deutschland ermächtigt werden.

Der Mann war bereits 2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrororganisation “Islamischen Staat” (IS) verurteilt worden. Nach seiner Haftentlassung lebte er mit seiner Familie in Nordrhein-Westfalen, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst ein Abschiebeverbot aussprach. Im Herbst 2024 wurde dieses Verbot aufgehoben; der Betroffene zog dagegen juristisch vor Gericht, unter anderem mit dem Vorbringen, ihm drohten in seiner Heimat Folter oder unmenschliche Behandlung.

In seiner Entscheidung stellte das OVG nun klar, dass das Verwaltungsgericht zuvor zu Recht auf veränderte Umstände abgestellt habe. Entscheidend war eine diplomatische Zusicherung seines Herkunftslandes, wonach keine Gefahr einer Misshandlung bestehe. Die Handlung, bei der sich der Mann auf einer Polizeiwache ein Messer an den Hals hielt, wertete das Gericht ausdrücklich nicht als Grund für die Entscheidung – sie habe keine maßgebliche Bedeutung für die rechtliche Bewertung gehabt.

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