Kap Verde
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Kap Verde stellt im internationalen Vergleich einen Staat mit sehr niedriger terroristischer Bedrohung dar. Für den Inselstaat sind weder historisch noch aktuell terroristische Anschläge dokumentiert, und es existieren keine belastbaren Hinweise auf die Präsenz aktiver terroristischer Organisationen oder Netzwerke.

Auch im regionalen Kontext nimmt Kap Verde eine Sonderrolle ein: Während der Sahelraum – insbesondere Länder wie Mali, Burkina Faso oder Niger – ein globales Zentrum jihadistischer Gewalt bildet, bleibt Kap Verde aufgrund seiner geografischen Insellage, politischen Stabilität und gesellschaftlichen Kohäsion von diesen Dynamiken weitgehend unberührt. Die stabile demokratische Ordnung, das Fehlen signifikanter ethnischer oder religiöser Konfliktlinien sowie eine vergleichsweise effektive staatliche Kontrolle wirken als strukturelle Schutzfaktoren gegen die Entstehung extremistischer Strukturen.

Die einzige sicherheitspolitisch relevante transnationale Dimension ergibt sich aus der geografischen Lage des Archipels zwischen Westafrika, Europa und Südamerika. Kap Verde fungiert als Transitkorridor für den internationalen Drogenhandel, insbesondere für Kokainrouten über den Atlantik. Daraus resultiert eine potenzielle – jedoch bislang nicht empirisch belegte – Schnittstelle zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.

Aktuell verfolgen die im Land aktiven kriminellen Netzwerke primär ökonomische Interessen ohne ideologische Ausrichtung, sodass keine operative Verbindung zu terroristischen Strukturen nachweisbar ist.

Spezifische terroristische Risiken lassen sich mangels konkreter Bedrohungslage nur theoretisch ableiten. Potenzielle Zielobjekte wären im Falle eines Anschlags vor allem Einrichtungen mit hohem symbolischem oder wirtschaftlichem Wert, darunter touristische Infrastruktur auf Inseln wie Sal und Boa Vista, internationale Flughäfen und Häfen sowie staatliche Einrichtungen in der Hauptstadt Praia. Diese Einschätzung basiert jedoch auf allgemeinen Mustern internationaler Anschlagslogik und nicht auf konkreten Hinweisen.

Ebenso existieren keine empirischen Daten zu bevorzugten Anschlagsmethoden. Sollte es hypothetisch zu einem Vorfall kommen, wären aufgrund der fehlenden logistischen und organisatorischen Voraussetzungen im Land eher einfache, niedrigkomplexe Angriffsformen – etwa Einzeltäterhandlungen – denkbar, während koordinierte oder technisch anspruchsvolle Operationen als unwahrscheinlich gelten.

Räumlich konzentriert sich ein potenzielles, wenn auch sehr geringes Risiko auf urbane Zentren wie Praia und Mindelo sowie auf touristische Enklaven, da diese über die relevanteste Infrastruktur und internationale Sichtbarkeit verfügen. Gleichzeitig sind diese Bereiche auch am stärksten überwacht. Ländliche und abgelegene Inselregionen weisen hingegen weder strategische Attraktivität noch geeignete Voraussetzungen für terroristische Aktivitäten auf.

Im Bereich Radikalisierung und Rückkehrer zeigt sich ebenfalls ein unauffälliges Lagebild. Es existieren keine Hinweise auf lokale Rekrutierungsnetzwerke oder systematische Radikalisierungsprozesse innerhalb der Bevölkerung. Ebenso liegen keine belastbaren Daten zu sogenannten Foreign Terrorist Fighters mit Bezug zu Kap Verde oder zu Rückkehrern aus Konfliktgebieten vor.

Auch Heimradikalisierung durch Online-Propaganda ist bislang nicht als relevantes Phänomen dokumentiert. Die gesellschaftliche Struktur, geprägt durch soziale Kohäsion und relative politische Stabilität, wirkt hier als präventiver Faktor.

Die Terrorismusbekämpfung in Kap Verde basiert auf einem rechtlichen, institutionellen und kooperativen Rahmen, der im Kontext einer fehlenden dokumentierten terroristischen Bed-rohung primär auf Prävention, Strafverfolgung und internationale Einbindung ausgerichtet ist. Die verfassungsrechtliche Grundlage verpflichtet den Staat zur Teilnahme am internatio-nalen Kampf gegen den Terrorismus und sieht zugleich vor, dass ratifizierte internationale Abkommen nach ihrer Veröffentlichung Bestandteil der nationalen Rechtsordnung werden. Dadurch erhalten insbesondere die einschlägigen Konventionen der Vereinten Nationen unmittelbare innerstaatliche Geltung. Die Verfassung enthält darüber hinaus eine Regelung, wonach die Auslieferung eigener Staatsbürger in Fällen des Terrorismus ausnahmsweise zulässig ist
.
Das strafrechtliche Fundament wurde durch das Terroris-musgesetz von 2013 geschaffen, das terroristische Handlungen, die Gründung, Führung und Mitgliedschaft in terroristischen Ver-einigungen sowie deren Unterstützung unter Strafe stellt. Die ge-setzlichen Strafrahmen reichen von Freiheitsstrafen für einzelne Handlungen bis hin zu höheren Strafmaßen für Führung und Or-ganisation entsprechender Gruppen. Ergänzend existieren ge-setzliche Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Ter-rorismusfinanzierung, insbesondere durch das Gesetz Nr. 38/VII/2009 und das Gesetz Nr. 27/VIII/2013. Diese wurden im Zuge internationaler Anforderungen weiterentwickelt und durch Maßnahmen zur Verbesserung der Banktransparenz sowie durch die Einrichtung einer Finanzermittlungseinheit ergänzt. Das Cyberstrafrecht (Gesetz Nr. 8/IX/2017) enthält zusätzliche Bestimmungen zu digitalen Straftaten und internationaler Zusammenarbeit. Verfahrensrechtlich bestehen Möglichkeiten zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen, Durchsuchungen und zur Sicherstellung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Terrorismusverdacht.

Die institutionelle Struktur der Terrorismusbekämpfung ist durch mehrere staatliche Akteure geprägt. Die Strafverfolgung erfolgt durch die Polícia Judiciária, die dem Justizministerium unter-steht und für komplexe Ermittlungen einschließlich Terrorismus und Geldwäsche zuständig ist, sowie durch die Polícia Nacion-al, die dem Innenministerium untersteht und für öffentliche Sicherheit und operative Polizeiarbeit verantwortlich ist. In-nerhalb der Nationalpolizei existieren verschiedene Unterein-heiten, darunter Grenzpolizei, Seepolizei und spezialisierte Einsatzkräfte wie die Brigada Anticrime. Eine dedizierte polizeili-che Antiterroreinheit ist nicht ausgewiesen. Ergänzt wird die Sicherheitsarchitektur durch die Streitkräfte, bestehend aus Na-tionalguard und Küstenwache, die insbesondere für maritime Sicherheit, territoriale Integrität und unterstützende Aufgaben im Inneren zuständig sind. Der Serviço de Informações da Repúbli-ca übernimmt nachrichtendienstliche Aufgaben, während die Finanzermittlungseinheit als zentrale Stelle für die Analyse verdächtiger Finanztransaktionen fungiert. Die General-staatsanwaltschaft besitzt das Monopol der Strafverfolgung. Ein zentrales Koordinationselement ist das interinstitutionelle Zentrum COSMAR, das den Informationsaustausch zwischen Militär, Polizei und weiteren Behörden insbesondere im mari-timen Bereich bündelt.

Nationale Strategien und Programme zur Prävention sind über-wiegend in allgemeine Sicherheits- und Entwicklungspro-gramme eingebettet. Das integrierte nationale Programm zur Bekämpfung von Drogen und damit zusammenhängenden Straftaten (2018–2023) sowie das UNODC-Programm CAVE INTECRIN (2005–2011) umfassen Maßnahmen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, zur Stärkung der Justiz, zur Drogenprävention sowie zur Förderung von Forschung und Bewusstseinsbildung. Ein eigenständiges nationales De-radikalisierungsprogramm ist nicht dokumentiert. Ergänzende Maßnahmen betreffen Grenzkontrollen, Finanzüberwachung sowie den Einsatz technischer Systeme wie Videoüberwachung im Rahmen von Sicherheitsprogrammen.

Die internationale Zusammenarbeit stellt einen zentralen Bestandteil der Terrorismusbekämpfung dar. Kap Verde ist Ver-tragsstaat zentraler internationaler Übereinkommen und arbeitet mit Organisationen wie den Vereinten Nationen, insbesondere über UNODC und UNOCT, zusammen. Mit der Europäischen Un-ion besteht seit 2007 eine Sonderpartnerschaft, die sicher-heitspolitische Kooperation, Kapazitätsaufbau und maritime Überwachung umfasst. Programme wie AIRCOP, COLIBRI II, CRIMJUST und WAPIS unterstützen operative und institutionelle Fähigkeiten. Über die Europäische Friedensfazilität wurden Mit-tel zur Stärkung maritimer Kapazitäten bereitgestellt. Die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten umfasst finanziel-le und technische Unterstützung, unter anderem beim Aufbau des Koordinationszentrums COSMAR sowie durch bilaterale Ab-kommen und Trainingsprogramme. Weitere Kooperationen bestehen mit INTERPOL über ein nationales Zentralbüro, mit MAOC-N im Bereich maritimer Drogenbekämpfung sowie mit regionalen und multilateralen Netzwerken.

Konkrete Anti-Terror-Operationen im engeren Sinne sind nicht dokumentiert. Sicherheitsoperationen konzentrieren sich auf die Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität, insbe-sondere des Drogenhandels. Beispiele hierfür sind die Operation „Flying Launch“ (2007–2010), eine mehrjährige koordinierte Maßnahme gegen internationale Drogennetzwerke, sowie mari-time Operationen zur Beschlagnahmung großer Mengen Kokain unter Beteiligung nationaler und internationaler Akteure, darunt-er Kooperationen mit der US Navy, der DEA und europäischen Behörden. Weitere Einsätze erfolgten im Rahmen internationaler Partnerschaften zur maritimen Strafverfolgung.

Im Bereich gesellschaftlicher und menschenrechtlicher Aspekte werden verschiedene Punkte dokumentiert. Innerhalb der Sicherheitsbehörden bestehen Berichte über begrenzte Ressourcen, Kapazitätsdefizite und Fälle von Korruption. Studien weisen auf eine Anfälligkeit für Geldwäsche im Zusam-menhang mit dem Drogenhandel hin, wobei verschiedene wirtschaftliche Strukturen genutzt wurden. Zudem existieren Hinweise auf Einzelfälle von unangemessenem Gewalteinsatz innerhalb der Polizei. Die rechtlichen Befugnisse zu Überwa-chungsmaßnahmen und Durchsuchungen sowie der Einsatz von Videoüberwachungssystemen werden teilweise im Kontext von Datenschutz und Kontrolle diskutiert. Die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Behörden im Bereich der Bekämp-fung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde in der Vergangenheit als begrenzt beschrieben. Strategische Dokumen-te zur nationalen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stammen aus früheren Jahren und sind nicht regelmäßig aktualisiert worden.

Italien sieht sich weiterhin der Aktivität verschiedener extremistischer Gruppen gegenüber, darunter anarchistische, ultra-linke und insurrektionistische Bewegungen. Während des Kalten Krieges waren das Land häufig Ziel politisch motivierter Angriffe von links- und rechtsextremen Gruppen. Viele dieser Organisationen haben sich inzwischen aufgelöst, doch mit dem aktuellen Populismustrend in Europa könnte eine Reaktivierung extremistischer Strukturen wieder möglich sein. Zielobjekte dieser Gruppen wären hauptsächlich Regierungsgebäude, öffentliche Amtsträger sowie ausländische Unternehmen und Banken.
Obwohl bedeutende Polizeieinsätze im Jahr 2012 die Schlagkraft dieser Gruppen deutlich reduziert haben, kommt es noch immer zu vereinzelten Angriffen. Meist sind die Angriffe eher rudimentär, etwa durch improvisierte Sprengsätze aus brennbaren Flüssigkeiten oder Schießpulver, die häufig nicht funktionieren. Typische Methoden sind Paketbomben, die an Regierungsbeamte, hohe Polizeifunktionäre oder andere Autoritätspersonen verschickt werden, sowie improvisierte Sprengsätze, die in Mülltonnen oder vor Hauseingängen deponiert werden. Gelegentlich richten sich diese Angriffe auch gegen US-amerikanische oder internationale Wirtschaftsinteressen.
Im Bereich des islamistischen Extremismus gab es bislang keine bestätigten Terroranschläge in Italien. Dennoch bleibt das Land aufgrund seiner geopolitischen Rolle, seiner Geschichte in der muslimischen Welt, seiner Unterstützung israelischer Militäroperationen und der Präsenz bedeutender christlicher Stätten ein potenzielles Ziel transnationaler Terrorgruppen wie des sogenannten “Islamischen Staates” (IS) und Al-Qaida.
Besonders gefährdet sind US- und NATO-Einrichtungen, wirtschaftliche Ziele, internationale Banken, christliche Monumente wie der Vatikan oder der Mailänder Dom, öffentliche Verkehrsmittel sowie touristische Hotspots und Versorgungsinfrastrukturen. Italienische Sicherheitskräfte haben ihre Kapazitäten zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus deutlich ausgebaut, inklusive spezieller Anti-Terror-Gesetzgebung und strengerer Abschiebungsmaßnahmen.
Italien dient zudem als Operations- und Logistikbasis für islamistische Milizen in Europa, wobei Städte wie Mailand, Rom und Neapel sowie einige mittelgroße Städte im Norden und Süden besonders im Fokus stehen. Die Bedrohung durch IS-Militante ist weiterhin hoch; Propagandavideos und gezielte Drohungen gegen Rom, christliche Monumente, religiöse Gebäude und touristische Einrichtungen unterstreichen das Risiko. Potenzielle Angriffe könnten mit scharfen Waffen, automatischen Gewehren, Sprengstoff oder Fahrzeugen ausgeführt werden.
Die offene Küstenlinie Italiens erleichtert zudem die Einreise von Migranten und Asylsuchenden aus Nordafrika, wodurch die Sorge besteht, dass militante Akteure unter diesen Gruppen operieren. Zusätzlich stellt die Rückkehr von im Ausland mit IS-Kämpfenden eine erhöhte Bedrohung dar, da diese Personen über erweiterte Kenntnisse im Planen und Durchführen von Angriffen verfügen und gleichzeitig Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten ausüben können.

In Europa ist ein besorgniserregender Anstieg der Zahl jugendlicher Terroristen zu verzeichnen. 2024 wurden insgesamt 58 Terroranschläge oder vereitelte Anschläge registriert, darunter 24 islamistisch motivierte. Im Vergleich zum Vorjahr mit nur 14 ähnlichen Vorfällen stellt dies einen erheblichen Anstieg dar.

Besonders alarmierend ist die zunehmende Beteiligung von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren. Fast 70 solcher Fälle wurden dokumentiert, wobei die Radikalisierung dieser jungen Menschen häufig über Online-Plattformen erfolgt, auf denen extremistische Gruppen gezielt Kontakt aufnehmen.

Die Mehrheit der Täter agiert als sogenannte “einsame Wölfe”, was ihre Identifikation und Verhinderung erschwert. Typische Angriffsformen sind Messerattacken und Fahrzeugrammungen; Schusswaffeneinsätze sind seltener. Trotz der steigenden Zahl von Anschlägen zeigt die Statistik, dass durch präventive Maßnahmen fast 300 Personen festgenommen wurden, was die Bedeutung frühzeitiger Intervention unterstreicht.

In Ländern wie Spanien, Deutschland und Italien wurden jeweils zwischen 60 und 80 Personen festgenommen, während in Griechenland hauptsächlich linksextremistische und anarchistische Aktivitäten im Fokus stehen. In Österreich und Litauen sind nur wenige Vorfälle bekannt. In Ungarn wurde bislang nur eine Person festgenommen.

Seit 2017 sind erhebliche Fortschritte in den europäischen Sicherheitsbehörden erzielt worden, was zu einer drastischen Reduzierung schwerer, massenhaft Opfer fordernder Anschläge geführt hat. Dennoch bleibt die Bedrohung durch jugendliche Extremisten eine ernsthafte Herausforderung.

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