nepal

Nepal war zwischen 1996 und 2006 von einem bewaffneten maoistischen Aufstand geprägt, der von der *Communist Party of Nepal – Maoist (CPN-M)* geführt wurde. Der Konflikt forderte mehr als 17.000 Todesopfer und umfasste Guerillaangriffe, Bombenanschläge, gezielte Tötungen sowie systematische Einschüchterung der Zivilbevölkerung. Mit dem Abschluss des Friedensabkommens im Jahr 2006 endeten die organisierten bewaffneten Kampfhandlungen, und die maoistische Bewegung wurde in den politischen Prozess integriert. Bereits vor dieser Phase kam es in Nepal zu einzelnen politisch motivierten Gewaltakten, darunter koordinierte Bombenexplosionen im Jahr 1985 in Kathmandu und weiteren Städten.

Während des Bürgerkriegs war die CPN-Maoist der zentrale Akteur terroristischer und insurgenter Gewalt. In der Zeit nach dem Friedensprozess traten vereinzelt maoistische Splittergruppen, unter anderem die sogenannte Biplav-Fraktion, in Erscheinung, die für Sabotageakte, Drohungen, Erpressungen und kleinere Sprengstoffanschläge verantwortlich gemacht wurden; deren Aktivitätsniveau ist seit Beginn der 2020er Jahre deutlich zurückgegangen. Darüber hinaus existierten insbesondere im Terai zeitweise ethno-politische Gruppierungen, die während und nach dem Bürgerkrieg durch Entführungen sowie Angriffe auf Sicherheitskräfte und Infrastruktur auffielen. Eine systematische landesweite terroristische Kampagne ging von diesen Gruppen jedoch nicht aus. Aufgrund der offenen Grenze zu Indien und begrenzter Grenzkontrollen besitzt Nepal eine gewisse Bedeutung als Transit- oder kurzfristiger Rückzugsraum. In Einzelfällen wurde das Land von ausländischen extremistischen Akteuren zur Durchreise oder logistischen Unterstützung genutzt. Eine dauerhafte Präsenz oder operative Struktur internationaler Terrororganisationen wie Al-Qaida oder dem sogenannten Islamischen Staat innerhalb Nepals ist bislang nicht belegt.

Historisch richteten sich gewaltsame Aktionen in Nepal vor allem gegen staatliche und kommunale Verwaltungsgebäude, Sicherheitskräfte und Polizeieinrichtungen, politische Parteien sowie einzelne Funktionsträger und Parteibüros. Auch kritische Infrastruktur wie Straßen, Brücken oder Telekommunikationsanlagen sowie öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere in ländlichen Regionen, waren Ziel von Angriffen. Die dokumentierten Anschlagsarten umfassten vor allem improvisierte Sprengsätze und Kleinbomben, Minen und Sprengfallen, Überfälle und Hinterhalte auf Sicherheitskräfte sowie gezielte Gewaltakte gegen politische Akteure. Die eingesetzten Mittel waren überwiegend technisch einfach und lokal begrenzt; Hinweise auf komplexe, hochgradig koordinierte Anschläge nach dem Muster international agierender Terrornetzwerke liegen nicht vor.

Zwischen städtischen und ländlichen Gebieten bestanden deutliche Unterschiede. Ländliche Regionen wie Rolpa, Rukum oder Teile des Terai bildeten historisch die Schwerpunkte maoistischer Gewalt, begünstigt durch eine geringere staatliche Präsenz und schwierige Zugänglichkeit. In städtischen Zentren wie Kathmandu oder Pokhara kam es zwar vereinzelt zu Bombenanschlägen, insgesamt ist das Risiko systematischer terroristischer Gewalt dort aufgrund höherer Sicherheitspräsenz deutlich geringer.

Die Rekrutierung für gewaltsame Aktivitäten erfolgte während des Bürgerkriegs überwiegend lokal, insbesondere unter sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Seit dem Friedensabkommen sind keine systematischen Rekrutierungsstrukturen für terroristische Gewalt bekannt. Ebenso liegen keine belastbaren Hinweise auf organisierte Rückkehrer aus internationalen jihadistischen Konfliktgebieten vor, die in Nepal terroristische Aktivitäten entfalten würden. Eine relevante Heimradikalisierung im Sinne international-religiösen Extremismus ist nicht dokumentiert; politische Radikalisierung äußerte sich in den vergangenen Jahren überwiegend in ideologischen Positionierungen, Protesten oder sozialen Mobilisierungen und nicht in nachhaltiger terroristischer Gewalt.

Seit 2020 wurden lediglich vereinzelte sicherheitsrelevante Zwischenfälle registriert, darunter kleinere Sprengstoffexplosionen mit begrenztem Schaden. Großangelegte oder koordinierte Terroranschläge fanden nicht statt. Im langfristigen Vergleich ist das Bedrohungsniveau deutlich niedriger als während des Bürgerkriegs. Die Aktivitäten bewaffneter Splittergruppen haben weiter abgenommen, und staatliche Sicherheitsstrukturen wurden konsolidiert. Insgesamt ist terroristische Gewalt in Nepal derzeit selten und lokal begrenzt; politische Spannungen äußern sich überwiegend in Protesten, Streiks und Blockaden. Nepal bleibt damit vor allem ein potenzieller Transit-, nicht jedoch ein Operationsraum internationaler Terrororganisationen.

Nepal verfügt über ein rechtliches und institutionelles Rahmenwerk zur Terrorismusbekämpfung, das sowohl allgemeine Sicherheitsgesetze als auch spezifische Vorschriften zur Verhinderung gewaltsamer und staatsgefährdender Handlungen umfasst. Zentrales historisches Gesetz ist das Terrorist and Disruptive Acts (Prevention and Punishment) Act, 2058 (2002), das terroristische und störende Aktivitäten strafrechtlich definiert, präventive Maßnahmen vorsieht und hohe Strafen für Verstöße festlegt (VERTIC). Weitere relevante Rechtsgrundlagen sind der Public Security Act, 2046 (1989), der Behörden Befugnisse zu präventiver Ingewahrsamnahme und Gebietsbeschränkungen einräumt (ICNL), sowie das Offence Against State and Punishment Act, das Staatsgefährdung, Aufruhr und ähnliche schwere Straftaten regelt (International Commission of Jurists).

Ergänzend existiert das Arms and Ammunition Act, das Besitz und Handel mit Waffen kontrolliert (United Nations Legal Affairs). Nepal ist Vertragspartei mehrerer internationaler Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung, insbesondere zu Luftsicherheitsfragen und Schutz diplomatischer Personen (Digital Library). Die Todesstrafe ist abgeschafft; zulässig sind Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder lebenslange Haft (Wikipedia). Die Verfassung von 2015 regelt in den Artikeln 20 und 21 die persönliche Freiheit und faire Prozesse, während Artikel 273 die Ausrufung eines Notstands und damit die Ausweitung der Sicherheitsbefugnisse ermöglicht (VERTIC). Der Muluki Criminal Code ergänzt strafrechtliche Vorschriften gegen Planung, Unterstützung und Ausführung terroristischer Akte.

Institutionell erfolgt die Terrorismusbekämpfung über koordinierte Strukturen, die sowohl Polizei, Militär als auch Nachrichtendienste umfassen. Der National Investigation Department (NID) ist der wichtigste Inlandsnachrichtendienst, operiert unter dem Ministerium für Inneres und sammelt, analysiert sowie verbreitet Informationen zu Bedrohungen der nationalen Sicherheit, einschließlich potenzieller terroristischer und grenzüberschreitender Aktivitäten (Grokipedia).
Weitere nachrichtendienstliche Einheiten sind das Directorate of Military Intelligence der Nepal Army, das operative Informationen für militärische Einsätze bereitstellt (Wikipedia), und das Central Investigation Bureau (CIB) der Nepal Police, das Ermittlungen zu organisiertem Verbrechen und sicherheitsrelevanten Fällen einschließlich potenzieller terroristischer Aktivitäten durchführt (Wikipedia). Die Nepal Police ist die zentrale zivile Strafverfolgungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit für öffentliche Sicherheit und Ermittlungen.

Die Armed Police Force (APF) ist eine paramilitärische Einheit mit Zuständigkeiten für Grenzsicherung, Terrorismusbekämpfung, Reaktion auf schwere Gewaltakte und Schutz kritischer Infrastruktur. Die Nepal Army ist primär für die Verteidigung gegen externe Bedrohungen zuständig, kann aber auf Anordnung zur Unterstützung der inneren Sicherheit eingesetzt werden (RIS).

Nepal verfolgt keine eigenständig umfassend öffentlich bekannte nationale Strategie ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung; Sicherheitsbehörden operieren überwiegend im Rahmen allgemeiner Rechts- und Sicherheitsstrukturen, die auf Verbrechensbekämpfung und öffentliche Ordnung ausgerichtet sind. Ergänzend existieren Trainings- und Kapazitätsaufbauprogramme im Bereich Terrorismusprävention, wie das Antiterrorism Assistance (ATA)-Programm der USA zur Stärkung polizeilicher Fähigkeiten in Grenz- und Sicherheitskontrollen (ECOI.net). Systematische, staatliche Deradikalisierungsprogramme für zurückgekehrte Extremisten sind öffentlich nicht dokumentiert, da Nepal bislang keine signifikante Problematik radikalisierter Kämpfer mit internationalem Hintergrund aufweist.
Internationale Zusammenarbeit erfolgt über multilaterale und bilaterale Strukturen. Nepal ist Unterzeichner der SAARC Regional Convention on Suppression of Terrorism zur regionalen Kooperation, einschließlich Informationsaustausch und Auslieferung von Verdächtigen (Digital Library). Kooperationen mit den Vereinten Nationen umfassen Programme zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Kapazitätsaufbau (UNOCT/UNODC). Auf bilateraler Ebene arbeitet Nepal insbesondere mit Indien zusammen, einschließlich Grenzsicherung, gemeinsamen Patrouillen und Sicherheitsdialogen, sowie mit China zum Informationsaustausch über potenzielle grenzüberschreitende Bedrohungen (The Kathmandu Post). Eine Zusammenarbeit mit NATO-Programmen erfolgt nicht, jedoch bestehen Trainings- und Austauschprogramme mit der EU und den USA.

Historisch existierten keine groß angelegten Anti-Terror-Operationen im internationalen Sinn; Einsätze richteten sich primär gegen bewaffnete Gruppen im Kontext des Bürgerkriegs und der inneren Unruhen in den 1990er und 2000er Jahren, die als Counter-Insurgency-Maßnahmen zu klassifizieren sind. Beispielhaft war „Operation Romeo“ der Nepal Police im Jahr 1995 gegen maoistische Strukturen, die zu zivilen Opfern führte und nicht als rechtsstaatlich sauber gilt (Wikipedia). Jüngere Einsätze richten sich auf Kontrolle von Unruhen, gewaltsamen Protesten und lokalen Zusammenstößen; öffentlich dokumentierte großangelegte Operationen gegen organisierte terroristische Gruppen existieren nicht.

Gesellschaftliche und menschenrechtliche Kritikpunkte betreffen insbesondere frühere Anti-Terror-Ordnungen wie TADO/TADA, die präventive Ingewahrsamnahmen über lange Zeiträume erlaubten und sehr weit gefasste Definitionen von terroristischen Handlungen enthielten, wodurch Grundrechte beeinträchtigt werden konnten (International Commission of Jurists). Weitere Kritikpunkte betreffen willkürliche Festnahmen, Haftbedingungen und mangelnde Gerichtsaufsicht (ECOI.net). Geheimdienstliche Strukturen wie das NID gelten als intransparent, und Sicherheitsgesetze werden teils als politisch einseitig genutzt. Transparenz, Kontrolle und Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards werden als erforderlich benannt, um Missbrauch zu verhindern.

Der „Islamische Staat“ mag militärisch besiegt sein, doch in Nordsyrien bereitet er seine nächste Generation vor. Al-Hol, das größte Internierungslager der Region, ist zu einem strategischen Rückzugsraum und Rekrutierungszentrum geworden. Zehntausende Anhänger und ihre Kinder leben hier unter Bedingungen, die die Kontrolle der kurdischen Sicherheitskräfte überfordern. Frauen übernehmen zentrale Rollen in der ideologischen Weitergabe, Kinder werden systematisch indoktriniert, und IS-Strukturen bestimmen das soziale Leben im Lager.