04.07.2024 | Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat Ende Mai 2024 eine wegweisende Entscheidung im Zusammenhang mit dem Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien getroffen. Das Gericht urteilte, dass ein Gerichtsprozess stattfinden muss, um zu prüfen, ob die Sicherheitsbehörden den Anschlag hätten verhindern können.
Der OGH argumentiert, dass der Schutz vor Terror eine zentrale Aufgabe des Staatsschutzes sei. Bei schuldhaftem Verhalten der Sicherheitsbehörden könnten Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Diese Entscheidung eröffnet den Weg für eine gerichtliche Aufarbeitung möglicher Versäumnisse der Behörden.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Terrorismusprävention und die Verantwortlichkeit von Sicherheitsbehörden haben. Der Fall wird voraussichtlich die öffentliche Debatte über Sicherheitsmaßnahmen und die Rechte von Terroropfern weiter anregen.
Unterstützer regionaler Terrorgruppen wie der „Islamischen Bewegung Usbekistans (IMU“), der „Islamischen Jihad-Unio“n (IJU),“ Jamaat Ansarallah (JA“) sowie der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) streben den Sturz zentralasiatischer Regierungen an, um einen Staat unter der Scharia zu errichten. Aufgrund der über 1.300 km langen gemeinsamen Grenze zwischen Afghanistan und Tadschikistan stellen diese Gruppen eine erhebliche Bedrohung dar.
Bis 2017 schlossen sich laut Behördenangaben etwa 1.900 tadschikische Staatsbürger militanten Gruppen im Ausland an. In den letzten Jahren gab es jedoch keine erfolgreichen Terroranschläge.
Vereinzelte Berichte unterschiedlicher Zuverlässigkeit erwähnen nicht detonierte Sprengsätze innerhalb Tadschikistans.
Die tadschikischen Behörden halten ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht, was Terroristen dazu veranlassen könnte, weichere Ziele anzugreifen. Dazu gehören Wohngebiete, Clubs, Restaurants, Märkte, Gotteshäuser, Schulen, Hotels, Freizeitveranstaltungen im Freien und beliebte Wandergebiete sowie Ferienorte.