Balochistan Liberation Army

US-Luftangriff und somalische Anti-Al-Shabaab-Operation in Jubaland

02.09.2025 | In der Region Jubaland haben das US-Africa Command (AFRICOM) und die somalische Regierung gemeinsam einen gezielten Luftangriff auf Al-Shabaab-Kämpfer durchgeführt. Der Angriff ereignete sich rund 40 Kilometer nordöstlich von Kismaayo und hatte das Ziel, die operativen Fähigkeiten der Terrorgruppe zu schwächen.

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US-Streitkräfte führen Luftangriff gegen Al-Shabaab in Somalia durch

22.08.25 | Die US-Streitkräfte haben in Abstimmung mit der somalischen Regierung einen Luftangriff gegen Al-Shabaab in der Nähe von Ceel Bashir durchgeführt. Ziel der Operation war es, die Fähigkeit der Terrorgruppe zu schwächen, Angriffe auf die USA, ihre Streitkräfte oder Bürger im Ausland zu planen und durchzuführen.

  1. A. (o. J.): U.S. Forces Conduct Strike Targeting al Shabaab. Text abrufbar unter: https://www.africom.mil/press-releases/35971/us-forces-conduct-strike-targeting-al-shabaab.
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Balochistan Liberation Army als Terrororganisation eingestuft

13.08.25 | Die US-Regierung hat die Balochistan Liberation Army (BLA), eine separatistische Gruppe in Pakistan, offiziell als Terrororganisation eingestuft.

Durch diese Einstufung können die USA nun Sanktionen gegen die BLA und ihre Mitglieder verhängen. Die Gruppe ist für zahlreiche Angriffe auf pakistanische Sicherheitskräfte und Zivilisten verantwortlich und verfolgt seit Jahren gewaltsame Ziele im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsstreben in der Region Balochistan.

Die US-Maßnahme zielt darauf ab, die internationale Zusammenarbeit gegen terroristische Aktivitäten zu stärken und die Finanzierung sowie logistische Unterstützung der Gruppe einzuschränken.

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Warnungen nach US-Angriffen auf Iran

22.06.2025 | Nach den US-amerikanischen Luft- und Seeangriffen auf iranische Nuklearanlagen im Juni 2025 rücken nicht-militärische Vergeltungsmaßnahmen des Iran zunehmend in den Fokus internationaler Sicherheitsexperten. Insbesondere steigt die Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen gegen US-Zivilisten weltweit sowie das Risiko von Cyberangriffen, gezielten Störungen des Seehandels und orchestrierten Desinformationskampagnen.

Das US-Heimatschutzministerium Department of Homeland Security (DHS) hat in diesem Zusammenhang eine offizielle Terrorwarnung herausgegeben und warnt vor einem „erhöhten Bedrohungsumfeld“ innerhalb der Vereinigten Staaten. Besonders im Visier stehen dabei mögliche Cyberattacken durch iranisch gesteuerte.

Hacktivistengruppen sowie Anschläge durch ideologisch motivierte Extremisten – vor allem für den Fall, dass religiöse Autoritäten im Iran zu Vergeltung aufrufen sollten.
Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass Teheran auf gezielte westliche Angriffe bereits mit asymmetrischen Maßnahmen reagiert hat – darunter das Attentat auf General Qassem Soleimani im Jahr 2020, dem eine Serie von Sabotageakten, Cyberoperationen und versuchten Umstürzen in der Region folgten.

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Warnung vor Terror in den USA

22.06.2025 | Ein Bericht des Nationalen Terrorismus-Warnsystems warnt vor einer erhöhten Bedrohungslage in den USA. Das Bulletin nennt keine aktuellen konkreten Bedrohungen, warnt aber davor, dass „leichte Cyberangriffe auf US-Netzwerke durch pro-iranische Hacktivisten wahrscheinlich sind und Cyber-Akteure mit Verbindungen zur iranischen Regierung Angriffe auf US-Netzwerke durchführen könnten“. In dem Bericht heißt es außerdem: „Der anhaltende Konflikt zwischen Israel und dem Iran könnte auch gewalttätige Extremisten und Hassverbrecher zu Angriffen motivieren.“

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Anschlag auf jüdischen Gedenkmarsch

01.06.2025 | In der Innenstadt von Boulder kam es zu einem Angriff auf einen jüdischen Gedenkmarsch, der auf das Schicksal der israelischen Geiseln in Gaza aufmerksam machen wollte. Ein 45-jähriger Mann warf einen Molotowcocktail in die Menge und setzte zudem einen selbstgebauten Flammenwerfer ein, wobei er während der Tat „Free Palestine“ rief. Acht Personen im Alter von 52 bis 88 Jahren wurden verletzt. Auch der Täter erlitt leichte Verbrennungen und wurde festgenommen.

Das FBI stuft die Tat als gezielten Terroranschlag ein. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Täter allein handelte. Er ist ägyptischer Staatsbürger und hielt sich illegal in den USA auf, nachdem sein Touristenvisum abgelaufen war und sein Asylantrag abgelehnt wurde.

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USA erhebt erstmals Terrorismus-Anklage wegen Unterstützung eines mexikanischen Kartells

17.05.2025 | US-Regierung erstmals Terrorismus-Anklage gegen eine ausländische Staatsbürgerin wegen Unterstützung eines mexikanischen Drogenkartells erhoben. Eine 39-jährige aus Mexiko wird beschuldigt, dem als „ausländische Terrororganisation“ eingestuften Kartell de Jalisco Nueva Generacion (CJNG) Granaten geliefert und beim Schmuggel von Migranten, Waffen, Geld und Drogen geholfen zu haben.

Die Anklage ist eine direkte Folge der neuen US-Politik unter Präsident Donald Trump, der zu Beginn seiner zweiten Amtszeit mehrere lateinamerikanische Kartelle und Banden – darunter CJNG, MS-13 und Tren de Aragua – offiziell als Terrororganisationen eingestuft hat. Seit Februar 2025 gelten insgesamt acht lateinamerikanische Gruppen als „ausländische Terrororganisationen“, darunter auch zwei haitianische Gangs, die im Mai hinzugefügt wurden.

Kritiker warnen jedoch, dass die Ausweitung des Terrorismusbegriffs auf kriminelle Kartelle auch ungewollte Folgen haben könnte: So könnten etwa Migranten, die Schmugglern Geld zahlen, oder Geschäftsleute, die Schutzgeld leisten müssen, künftig ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Die US-Behörden betonen jedoch, dass sich die Anklage gegen gezielte Unterstützung und aktive Beihilfe richtet.

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Mutter wegen Terrorismusvorwürfen festgenommen

25.06.2025 | In San Antonio steht eine Mutter im Zentrum eines kontroversen Falls, nachdem sie wegen Terrorismusverdachts festgenommen wurde. Die Frau wird beschuldigt, falsche Behauptungen über geplante Terroranschläge verbreitet zu haben, die erhebliche öffentliche Unruhe ausgelöst haben. Laut den Behörden soll sie absichtlich falsche Informationen gestreut haben, die zu Ermittlungen und Sicherheitsmaßnahmen führten.

Der Fall wirft Fragen über die Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und Meinungsfreiheit auf. Während die Behörden betonen, dass die Verbreitung von Falschinformationen, die Panik auslösen oder die Sicherheit gefährden, strafrechtlich verfolgt werden muss, kritisieren Menschenrechtsorganisationen die Vorgehensweise als potenziell überzogen und warnen vor einer möglichen Kriminalisierung von unbelegten Äußerungen.

Die zuständigen Stellen betonen, dass eine sorgfältige Prüfung aller Fakten notwendig sei, um sowohl die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten als auch die Rechte der Betroffenen zu schützen.

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USA verhängen neue Sanktionen gegen Finanznetzwerk der Hisbollah in Libanon und Iran
15.05.2025 | Das US-Finanzministerium hat gezielte Sanktionen gegen zwei hochrangige Funktionäre der Hisbollah sowie zwei Finanzmittler in Libanon und Iran verhängt. Die betroffenen Personen werden beschuldigt, zentrale Rollen bei der Koordination und Abwicklung von Finanztransfers für die Hisbollah zu spielen und damit maßgeblich zur Finanzierung der als Terrororganisation eingestuften Gruppe beizutragen.
Laut dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums agieren die sanktionierten Personen eng mit der Führung der Hisbollah zusammen, um Gelder von ausländischen Unterstützern zu sammeln und an die Organisation weiterzuleiten. Diese Spenden machen einen erheblichen Teil des Gesamtbudgets der Hisbollah aus. Einer der Betroffenen ist zudem für die finanzielle Steuerung von mit der Hisbollah verbundenen Gruppen weltweit verantwortlich.
Zu den namentlich genannten Personen zählen Mu’in Daqiq Al-‘Amili, ein ranghoher Hisbollah-Vertreter im iranischen Qom, der unter anderem Bargeldtransfers aus dem Iran an die Hisbollah-Führung in Libanon koordinierte, sowie Jihad Alami, der für die Annahme und Verteilung dieser Gelder zuständig war. Fadi Nehme, ein Geschäftspartner des Chefs der zentralen Finanzabteilung der Hisbollah, und Hasan Abdallah Ni’mah, der Millionenbeträge für die Organisation in Afrika verwaltet und unter anderem Finanztransfers an die Islamische Bewegung Nigerias koordinierte, wurden ebenfalls sanktioniert.
Mit den Maßnahmen will das US-Finanzministerium den finanziellen Handlungsspielraum der Hisbollah weiter einschränken, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Versuche der Organisation, nach dem Konflikt mit Israel ihre Strukturen wiederaufzubauen. Die Sanktionen umfassen das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte der genannten Personen und Unternehmen in den USA sowie ein umfassendes Verbot von Geschäften mit US-Personen. Auch ausländische Finanzinstitute, die mit den Sanktionierten Geschäfte machen, riskieren Sekundärsanktionen.
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US-Terrorismusklagen gegen MTN Group setzen multinationale Unternehmen unter Druck

15.05.2025 | Die laufenden US-Gerichtsverfahren gegen den südafrikanischen Telekommunikationsriesen MTN Group wegen angeblicher Unterstützung terroristischer Gruppen in Afghanistan haben weitreichende Folgen für multinationale Unternehmen weltweit.

Im Mittelpunkt der Klagen steht der Vorwurf, dass MTN in den 2000er- und 2010er-Jahren Schutzgelder an die Taliban gezahlt und Ausrüstung bereitgestellt habe, um den eigenen Geschäftsbetrieb in Afghanistan aufrechtzuerhalten. Die Kläger, darunter Angehörige von US-Soldaten und Zivilisten, die bei Anschlägen verletzt oder getötet wurden, berufen sich auf das US-amerikanische Anti-Terrorismusgesetz.

Das Verfahren sorgt international für Aufsehen, da es die Haftungsrisiken für multinationale Konzerne mit Aktivitäten in Krisen- und Konfliktregionen drastisch erhöht. Experten warnen, dass die Auslegung des US-Rechts weitreichende Auswirkungen auf die globale Geschäftstätigkeit haben könnte: Unternehmen könnten künftig für Handlungen ihrer Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner im Ausland haftbar gemacht werden, auch wenn diese in komplexen und unsicheren Umfeldern operieren.
Die MTN Group weist alle Vorwürfe entschieden zurück und betont, stets im Einklang mit lokalen und internationalen Gesetzen gehandelt zu haben.

Rechtsexperten sehen in den US-Klagen einen Präzedenzfall, der auch andere Branchen betreffen könnte, etwa Banken, Logistikunternehmen oder Rohstoffkonzerne. Die Verfahren werfen zudem Fragen zur Rechtssicherheit, zur Reichweite nationaler Gesetze im internationalen Kontext und zur Verantwortung von Unternehmen in Krisengebieten auf.

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Die “Balochistan Liberation Front” (BLF) führte unter dem Titel „Operation Baam“ (Morgendämmerung) eine beispiellose Angriffswelle durch: 84 Anschläge in nur drei Tagen quer durch Balochistan.

Die koordinierte Aktion, die sich laut BLF „von der Makran-Küste bis zu den Bergen des Koh-e-Sulaiman“ erstreckte, demonstriert nicht nur geografische Reichweite, sondern auch ein bemerkenswertes Maß an operativer Disziplin.

Die Angriffe richteten sich gezielt gegen militärische, wirtschaftliche und symbolische Staatsinfrastruktur – darunter NADRA-Büros, Banken, Kontrollpunkte der Levies sowie Verwaltungsgebäude. Eingesetzte Einheiten reichten von Scharfschützen über IED-Teams bis hin zu Sturmtruppen. Die Operation folgte einem klassischen Guerillamuster: „Schlagen, kontrollieren, sich zurückziehen.“ Dabei ging es nicht nur um physische Zerstörung, sondern auch um kurzfristige Machtausübung und gezielte Propaganda, um lokale Legitimität aufzubauen.

Die Zahl 84 Angriffe in drei Tagen ist bewusst gewählt – ein symbolisches Signal der Allgegenwart und Handlungsfähigkeit, das psychologische Wirkung auf Unterstützer wie Gegner entfalten soll.

Ideologisch bedeutet die Operation eine bewusste Konfrontation mit der Gründungslogik des pakistanischen Staates. Die BLF verurteilt ausdrücklich den „punjabischen Chauvinismus“ und die staatliche Nutzung des Islams als einigendes Narrativ. Stattdessen setzt sie auf einen säkularen, ethnonationalistischen Befreiungsdiskurs – ähnlich anderen postkolonialen Kämpfen, in denen Religion als Mittel der imperialen Kontrolle gesehen wurde. Der Konflikt wird so von einer militärischen Auseinandersetzung zu einem ideologischen Kampf um Selbstbestimmung und kulturelle Emanzipation umgedeutet.
Parallel zur Operation verschärft sich auch die innenpolitische Lage: Führende balochische Menschenrechtsaktivistinnen wie Dr. Mahrang Baloch und Beebow Baloch wurden am 22. März 2025 unter dem Maintenance of Public Order Ordinance (MPO) ohne richterliche Grundlage festgenommen. Trotz Ablauf der gesetzlichen 90-Tage-Frist am 22. Juni 2025 befinden sie sich weiterhin in Haft – ein klarer Verstoß gegen Artikel 10(4) der pakistanischen Verfassung. Ein bereits angesetztes richterliches Überprüfungsverfahren am 8. Juli wurde faktisch umgangen, indem die Aktivist:innen kurzerhand vor das Antiterrorgericht (ATC) in Quetta überstellt wurden. Dort wurde ohne belastbare Beweise eine neue zehntägige Untersuchungshaft verhängt.

Auch andere Mitglieder des Baloch Yakjehti Committee (BYC), darunter Bibagar Baloch, Sabghatullah Shah Ji, Gulzadi Baloch, Mama Ghaffar Baloch und Imran Baloch, sind weiterhin in rechtswidriger Haft. Die zunehmend repressiven Maßnahmen gegen zivilgesellschaftliche Akteure stärken die Argumentation der BLF, wonach das pakistanische Rechtssystem nicht als Garant von Gerechtigkeit, sondern als Werkzeug gezielter Unterdrückung fungiert.

„Operation Baam“ dürfte damit nicht nur ein militärischer Wendepunkt sein, sondern auch ein ideologischer. Die Verknüpfung von bewaffnetem Widerstand mit einem politisch aufgeladenen Narrativ der ethnischen Befreiung verschafft der BLF neue Schlagkraft – im Terrain wie im Diskurs. Während Islamabad auf juristische Winkelzüge und militärische Gewalt setzt, formt sich in Balochistan eine Bewegung, die sich als moralisch überlegene Alternative zu einem als illegitim empfundenen Staat präsentiert.

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