22.04.2025 | Vier bis fünf Militante eröffneten auf der Baisaran-Wiese in der Nähe von Pahalgam im indisch verwalteten Jammu und Kaschmir das Feuer auf eine Gruppe von Touristen. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet und mehr als 20 weitere verletzt. Unter den Opfern befanden sich sowohl Touristen als auch Beamte.
Die “The Resistance Front ” (TRF), ein Ableger der militanten Gruppe Lashkar-e-Taiba, übernahm die Verantwortung für den Anschlag.
Überlebende berichteten, dass sich die Angreifer zunächst als Polizisten ausgaben und nach Namen fragten, bevor sie plötzlich das Feuer eröffneten und gezielt auf Männer schossen, während die meisten Frauen verschont blieben. Zeugenaussagen zufolge wählten die Angreifer Nicht-Muslime aus, forderten die Opfer auf, die Kalma zu rezitieren und sich auf die Beschneidung vorzubereiten. Wer dem nicht nachkam, wurde erschossen.
Indien sieht sich mit einer komplexen Sicherheitslage konfrontiert, die durch verschiedene Formen extremistischer Gewalt geprägt ist. Diese reichen von separatistischen Bewegungen über maoistische Aufstände bis hin zu islamistisch motivierten Gruppierungen.
Die Sicherheitslage in Indien wird maßgeblich durch drei Hauptkonflikte beeinflusst:
Zusätzlich besteht eine allgemeine Bedrohung durch terroristische Anschläge in städtischen Zentren, insbesondere während religiöser oder staatlicher Feiertage sowie bei Großveranstaltungen.
Als Reaktion auf die vielfältigen Bedrohungen hat die indische Regierung eine nationalen Anti-Terror-Strategie eingeführt. Diese soll eine koordinierte Vorgehensweise zwischen zentralen und bundesstaatlichen Sicherheitsbehörden gewährleisten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einrichtung spezialisierter Anti-Terror-Einheiten und der Nutzung moderner Technologien zur Terrorismusbekämpfung.
Zudem wurden gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst, um Sicherheitsbehörden mehr Handlungsspielraum zu geben. Dazu gehört die Erweiterung der Zuständigkeiten der “National Investigation Agency” (NIA) und Änderungen am “Unlawful Activities (Prevention) Act” (UAPA), die unter anderem die Beschlagnahmung von Vermögenswerten ermöglichen, die mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehen.