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18.02.2025 | Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo und Ugandas ben mindestens 41 Geiseln aus der Gewalt der mit dem “Islamischen Staat” (IS) verbundenen Rebellengruppe “Allied Democratic Forces” (ADF) befreit. Die Operation fand in den Konfliktregionen Lubero und Beni in der Provinz Nord-Kivu statt. Unter den Befreiten befinden sich 13 Frauen sowie mehrere ausländische Staatsangehörige.

Die jüngste Befreiungsaktion ist Teil einer umfassenden militärischen Kampagne, die in den letzten Jahren zur Rettung Hunderter Geiseln geführt hat.

Uganda sieht sich seit Jahren mit einer latenten Terrorismusbedrohung konfrontiert. Obwohl das Land in der Vergangenheit als relativ stabil galt, ist es immer wieder Ziel von Angriffen durch extremistische Gruppen – insbesondere durch islamistische Milizen mit Wurzeln in der Region.

Die größte Bedrohung geht derzeit von der ADF (Allied Democratic Forces) aus – einer ursprünglich ugandischen Rebellengruppe, die sich mittlerweile in den Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zurückgezogen hat. Dort ist sie aktiv in dschihadistische Netzwerke eingebunden und gilt als Verbündeter des “Islamischen Staates” (IS). Die ADF verübt regelmäßig Anschläge im Grenzgebiet zwischen Uganda und der DR Kongo und hat auch schon mehrfach Terroranschläge auf ugandischem Boden geplant oder durchgeführt.

Ein weiterer potenzieller Akteur ist al-Shabaab, eine islamistische Gruppe aus Somalia mit Verbindungen zu Al-Qaida. Aufgrund Ugandas militärischer Beteiligung an der “African Union Mission in Somalia” (AMISOM) hat al-Shabaab das Land immer wieder als Ziel ausgewählt.

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Die ugandische Regierung hat hart auf die Bedrohung durch Terrorismus reagiert:

  • Verstärkte militärische Einsätze in der DR Kongo gemeinsam mit der kongolesischen Armee
  • Massiver Ausbau der Überwachung und Polizeipräsenz in städtischen Gebieten
  • Verhaftung mutmaßlicher Terrorverdächtiger im ganzen Land

Zivilgesellschaftliche Gruppen warnen jedoch vor einem Missbrauch der Terrorismusgesetze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und zur Repression gegen Oppositionelle.

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