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Festnahmen wegen Planung eines Anschlages

03.03.2024 | In Brüssel, Ninove, Charleroi und Liège wurden drei Jugendliche zwischen 15-17 Jahren und ein junger Mann im Alter von 18 Jahren festgenommen, die sich via Textnachrichten über einen möglichen Terroranschlag ausgetauscht haben sollen. Ziel sollte nach ersten Ermittlungen das Kulturzentrum Botanique in Brüssel sein. Der Plan sei so besorgniserregend gewesen, dass die Polizei sich zum Eingreifen gezwungen sah.

Bei der Durchsuchung der Wohnungen der Verdächtigen wurden Mobiltelefone und Laptops zur weiteren Analyse beschlagnahmt. Waffen oder Sprengstoffe wurden nicht gefunden.

Gegen den verhafteten Erwachsenen wurde Anklage wegen „Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung“ mit dem Ziel, einen Anschlag zu verüben, erhoben.

ARGENTINIEN LÄSST IRANS INNENMINISTER ZUR FAHNDUNG AUSSCHREIBEN

06.05.2024 | Die argentinische Regierung hat bei Interpol einen Fahndungsaufruf gegen den iranischen Innenminister Ahmad Vahidi erwirkt. Vahidi soll als Drahtzieher für den Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum „Amia“ in Buenos Aires im Juli 1994 verantwortlich sein, bei dem 85 Personen getötet und rund 300 verletzt wurden.

Bereits Ende 2006 hatte der damalige Sonderermittler Alberto Nisman Anklage gegen Vahidi und weitere Iraner erhoben und eine Red Notice erwirkt. Laut seinen Ermittlungen war das Attentat von der Führung Irans geplant und durch den Hizbullah ausgeführt worden. Mitte April bestätigte ein argentinisches Berufungsgericht Nismans Anschuldigungen gegen Iran und den Hizbullah und bezeichnete den Anschlag als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Attentat sei von der iranischen Staatsspitze im August 1993 als Reaktion auf die Entscheidung der argentinischen Regierung getroffen worden, Verträge zur Zusammenarbeit in der Nukleartechnologie aufzukündigen. Die Einstufung des Anschlags als Staatsterrorismus dürfte Entschädigungsklagen von Opferfamilien gegenüber Iran nach sich ziehen. Iran hat stets eine Beteiligung an dem Attentat von 1994 bestritten und die Forderung nach der Auslieferung Vahidis als „illegal“ bezeichnet.