IS-Rückkehrerin steht vor Gericht

01.10.2025 | Die 28-jährige Maria G. aus Hallein muss sich demnächst vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation vor.

Maria G. war im Jahr 2014, damals 17 Jahre alt, über die Türkei nach Syrien gereist, nachdem sie 2013 zum Islam konvertiert hatte. Zuvor hatte sie in Online-Foren einen deutschen IS-Kämpfer kennengelernt, den sie via Skype nach muslimischem Ritus heiratete. Inspiriert von Propagandamaterial des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) entschloss sie sich zur Ausreise.

In Syrien lebte sie in verschiedenen vom IS kontrollierten Gebieten. Nach der Scheidung von ihrem ersten Mann heiratete sie erneut einen IS-Kämpfer, mit dem sie zwei Kinder bekam. Ihr zweiter Ehemann wurde später bei Kampfhandlungen getötet.

Nach Darstellung der Anklage soll Maria G. die Ziele und Straftaten des IS wissentlich unterstützt und damit zur Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates beigetragen haben.

2019 geriet sie in Gefangenschaft und wurde in das nordostsyrische Internierungslager Roj gebracht, wo sie ab September 2020 mit ihren Kindern lebte. Auf Antrag der Familie entschied das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2024, dass Maria G. und ihre beiden Söhne nach Österreich zurückgeholt werden müssen. Im März 2025 erfolgte schließlich die Rückkehr.