IS-Anhänger plante Bombenbau mit ChatGPT

01.10.2025 | Ein 18-jähriger österreichischer Staatsbürger mit ägyptischen Wurzeln ist am Landesgericht wegen Anschlagsplanungen und damit zusammenhängender Straftaten verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon acht Monate.

Nach Darstellung der Anklage war der Beschuldigte im April 2025 festgenommen worden, nachdem Hinweise auf geplante Anschläge gegen die israelische Botschaft in Wien und das Islamische Zentrum Imam Ali eingegangen waren. Gegen den jungen Mann wurden die Delikte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mitwirkung in einer kriminellen Organisation, gefährliche Drohung und Nötigung festgestellt; Vorwürfe in Bezug auf Ausbildung für terroristische Zwecke sowie Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat führten nicht zur Verurteilung und wurden fallengelassen.

Die Ermittlungen ergaben, dass sich der Angeklagte seit etwa 2022 in radikalen Milieus bewegt habe. Er verbreitete demnach Propagandamaterial, drohte in Chats und pflegte überwiegend virtuelle soziale Kontakte. Anfang 2025 kam es offenbar zu konkreteren Planungen; dabei suchte der Beschuldigte unter anderem Anleitungen zur Herstellung und Lagerung von Sprengstoff und tauschte sich auch über Künstliche Intelligenz (ChatGPT) zu technischen Fragen aus. Laut Staatsanwaltschaft wurde dies als Teil seiner Vorbereitung gewertet. Einen Zugriff auf Schusswaffen gab es zum Zeitpunkt der Festnahme nicht; Waffenübungen fanden jedoch mit einem Bekannten mit Luftdruckgewehr statt.
Der Staatsanwalt bezeichnete den Fall als „mahnendes Beispiel, wie eine rasche Radikalisierung abläuft“ und hob die hohe Gefährdungspotenz des Beschuldigten hervor. Der Verteidiger betonte dagegen die Einsicht des Angeklagten; dieser habe wiederholt Bedauern geäußert und erklärt, mit den früheren Kontakten gebrochen zu haben.

Das Gericht ordnete neben der Haft auch Maßnahmen zur Resozialisierung an: Der Verurteilte wurde verpflichtet, ein Deradikalisierungsprogramm fortzusetzen, nach der Haft eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen und seine schulische Ausbildung im Sommersemester 2026 wieder aufzunehmen und abzuschließen. Für die Dauer von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Angeklagte nahm das Urteil nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter an; auch die Staatsanwaltschaft stimmte zu, sodass das Urteil rechtskräftig ist.