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Fünf Jahre Haft wegen Unterstützung einer Terrororganisation

23.04.2024 | Zu fünf Jahren Haft wurde ein 20-jähriger vor einem Schöffengericht verurteilt. Bis zum Alter von 15 Jahren war der in Wien in eine islamische Familie geborene Österreicher unauffällig gewesen. Dann stellten sich Angstzustände und depressive Verstimmungen ein, die auch medikamentös behandelt wurden.

Am 2. November 2020 erschoss der Wien-Attentäter dann einen Bekannten des Angeklagten, der im nachhinein mehr über die Terrororganisation „Islamischer Staas“ (IS) herausfinden wollte und sich im Internet informierte. Dabei radikalisiert er sich selbst und wurde zum Anhänger der ebenfalls in Syrien aktiven damaligen Al-Nusra-Front. Ab Frühjahr 2022 war er Administrator von zumindest zwei Chatkanälen, versandte Videos von Massenerschießungen. 

Die Staatsschützer wurden den Mann aufmerksam und im März 2023 kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei das Mobiltelefon sichergestellt wurde.

ARGENTINIEN LÄSST IRANS INNENMINISTER ZUR FAHNDUNG AUSSCHREIBEN

06.05.2024 | Die argentinische Regierung hat bei Interpol einen Fahndungsaufruf gegen den iranischen Innenminister Ahmad Vahidi erwirkt. Vahidi soll als Drahtzieher für den Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum „Amia“ in Buenos Aires im Juli 1994 verantwortlich sein, bei dem 85 Personen getötet und rund 300 verletzt wurden.

Bereits Ende 2006 hatte der damalige Sonderermittler Alberto Nisman Anklage gegen Vahidi und weitere Iraner erhoben und eine Red Notice erwirkt. Laut seinen Ermittlungen war das Attentat von der Führung Irans geplant und durch den Hizbullah ausgeführt worden. Mitte April bestätigte ein argentinisches Berufungsgericht Nismans Anschuldigungen gegen Iran und den Hizbullah und bezeichnete den Anschlag als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Attentat sei von der iranischen Staatsspitze im August 1993 als Reaktion auf die Entscheidung der argentinischen Regierung getroffen worden, Verträge zur Zusammenarbeit in der Nukleartechnologie aufzukündigen. Die Einstufung des Anschlags als Staatsterrorismus dürfte Entschädigungsklagen von Opferfamilien gegenüber Iran nach sich ziehen. Iran hat stets eine Beteiligung an dem Attentat von 1994 bestritten und die Forderung nach der Auslieferung Vahidis als „illegal“ bezeichnet.