Allgemeine Bedrohungslage — historische und aktuelle terroristische Aktivitäten, bekannte Gruppen, transnationale Bedrohungen
Die Terrorismusbedrohung im Iran stellt sich als mehrdimensional dar und setzt sich aus mehreren, empirisch belegten Komponenten zusammen. Dokumentierte Quellen unterscheiden dabei zwischen staatlichen beziehungsweise staatsnahen Akteuren mit paramilitärischen Fähigkeiten, nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen innerhalb des Landes sowie transnational agierenden dschihadistischen Netzwerken.
Zu den staatlichen und paramilitärischen Akteuren zählt die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) einschließlich ihrer Auslandseinheit Quds Force. Mehrere Staaten führen Teile der IRGC als terroristische Organisation. In offenen Regierungs- und Think-Tank-Berichten wird ihre Rolle als sicherheitsrelevanter Akteur mit regionalen Netzwerken und Proxy-Strukturen beschrieben.
Innerstaatlich sind vor allem ethnisch oder regional verankerte bewaffnete Gruppen aktiv. In den südöstlichen Grenzregionen, insbesondere in Sistan-und-Belutschistan, operieren sunnitisch-islamistische Gruppierungen wie Jaish al-Adl, die wiederholt Angriffe auf Sicherheitskräfte und staatliche Infrastruktur verübt haben. In den westlichen Grenzgebieten bestehen zudem kurdische bewaffnete Fraktionen, darunter PJAK-nahe Gruppierungen, deren Fähigkeit zu Anschlägen innerhalb des Landes als begrenzt bis moderat beschrieben wird.
Eine weitere Bedrohungsebene bilden transnationale dschihadistische Organisationen. Der sogenannte „Islamische Staat“ (IS), insbesondere sein Ableger Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISKP), hat Anschläge im Iran für sich beansprucht oder ideologisch inspiriert. Sicherheitsanalysen weisen darauf hin, dass der Iran von IS-nahen Akteuren explizit als Zielstaat definiert wird.
Die innenpolitische Sicherheitslage ist zudem mit regionalen Dynamiken verknüpft. Irans sicherheitspolitische Aktivitäten und seine Einbindung in regionale Konfliktkonstellationen werden in internationalen Lageberichten als Faktor genannt, der die Bedrohungslage im Inneren beeinflusst, insbesondere bei Eskalationen mit staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren in Nachbarstaaten.
Spezifische Risiken — potenzielle Zielobjekte, Anschlagsarten, Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten
A. Potenzielle Zielobjekte
Historische Vorfälle und aktuelle Berichte zeigen eine wiederkehrende Fokussierung auf bestimmte Zielkategorien. Dazu zählen staatliche und sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Militärstützpunkte, IRGC-Standorte und Regierungsgebäude. Diese Objekte waren insbesondere bei innerstaatlichen Spannungen und Angriffen durch separatistische Gruppen betroffen.
Weiterhin werden öffentliche Verkehrsmittel und Orte mit hoher Personendichte als Ziel genannt, darunter Busse, Bahnhöfe, Märkte sowie religiöse Pilgerstätten. Solche Ziele wurden sowohl von organisierten Zellen als auch von Einzeltätern attackiert. In peripheren Grenzregionen sind zudem Infrastrukturziele wie Energieanlagen, Pipelines und Grenzkonvois dokumentiert. Diplomatische Vertretungen und ausländische Einrichtungen werden in internationalen Bedrohungsanalysen ebenfalls als potenzielle Zielobjekte aufgeführt.
B. Anschlagsarten
Im Iran dokumentierte Anschlagsformen umfassen stationäre Sprengsätze, Fahrzeugbomben und in Einzelfällen Selbstmordanschläge. Diese traten vor allem in Grenzregionen oder gegen symbolisch und sicherheitsrelevante Ziele auf. Daneben sind bewaffnete Überfälle und Schusswaffenangriffe auf Checkpoints, Patrouillen und Konvois belegt. Ergänzend werden Cyber- und Informationsoperationen als Bestandteil des erweiterten Bedrohungsspektrums beschrieben.
C. Städtische und ländliche Räume
In großen Städten wie Teheran, Mashhad, Isfahan oder Shiraz bestehen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, darunter Kontrollpunkte, Videoüberwachung und eine hohe Präsenz staatlicher Sicherheitskräfte. Die Zahl der Anschläge ist dort vergleichsweise gering, einzelne Vorfälle können jedoch aufgrund der Bevölkerungsdichte hohe Opferzahlen verursachen.
In ländlichen und peripheren Regionen, insbesondere in Grenzgebieten, ist die staatliche Präsenz geringer. Dort werden häufiger Angriffe bewaffneter Gruppen registriert, begünstigt durch schwer kontrollierbares Terrain, Schmuggelrouten und grenzüberschreitende Netzwerke.
Rückkehrer und radikalisierte Personen — lokale Rekrutierung, Rückkehrer aus Konfliktgebieten, Heimradikalisierung
Offene Quellen beschreiben mehrere Radikalisierungswege, darunter lokale Netzwerke, grenzüberschreitende soziale Verbindungen sowie Online-Propaganda, insbesondere durch IS-nahe Akteure. Der Iran wird dabei sowohl als Herkunfts- als auch als Transitland einzelner Rekrutierter genannt.
Große, eindeutig quantifizierte Rückkehrerströme aus Konfliktgebieten wie Syrien oder Afghanistan sind für den Iran nicht offen belegt. Internationale Sicherheitsberichte führen Rückkehrer dennoch als relevanten Risikofaktor, insbesondere im Hinblick auf Logistik, Planung oder ideologische Unterstützung lokaler Zellen.
Lokale Radikalisierung wird vor allem in sozioökonomisch marginalisierten Regionen und unter ethnischen oder religiösen Minderheiten dokumentiert. Gleichzeitig wird auf eine umfassende Überwachung durch staatliche Sicherheitsorgane hingewiesen, die größere, offen agierende Netzwerke erschwert.
Trends und Entwicklungen — jüngste Vorfälle und Bedrohungsdynamik
Zu den jüngsten markanten Ereignissen zählt der von ISKP beanspruchte Doppelanschlag auf eine Gedenkveranstaltung in Kerman am 3. Januar 2024, bei dem zahlreiche Todesopfer und Verletzte zu verzeichnen waren. Internationale Berichte stufen diesen Anschlag als den schwersten im Iran seit Jahrzehnten ein.
Parallel dazu bestehen fortlaufende Angriffe in Grenzregionen, insbesondere in Sistan-und-Belutschistan sowie in kurdischen Gebieten. Wiederholte Vorfälle gegen Sicherheitskräfte und religiöse Einrichtungen, darunter das Shah-Cheragh-Mausoleum in Shiraz, sind dokumentiert.
Insgesamt beschreiben sicherheitsrelevante Analysen ein heterogenes Bedrohungsbild: sporadische, hochwirksame Anschläge transnationaler dschihadistischer Akteure einerseits und anhaltende, lokal begrenzte Gewalt in peripheren Räumen andererseits. Veränderungen im Bedrohungsniveau werden in offenen Quellen vor allem im Zusammenhang mit regionalen Entwicklungen in Afghanistan und Pakistan sowie mit der Aktivität von ISKP dargestellt.
Rechtliche Grundlagen der Terrorismusbekämpfung
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Verfassung der Islamischen Republik Iran ordnet den Schutz des islamischen Systems und der nationalen Sicherheit als zentrale Staatsaufgabe ein. Artikel 79 ermöglicht der Regierung im Fall von Krieg oder kriegsähnlichen Notständen die zeitlich begrenzte Einschränkung bestimmter Rechte, sofern die Zustimmung der Islamischen Beratenden Versammlung (Majles) vorliegt. Artikel 176 etabliert den Obersten Nationalen Sicherheitsrat (Supreme National Security Council, SNSC) als zentrales Koordinationsorgan für sicherheitsrelevante Politik. Zusätzlich verleiht die Verfassung dem Oberhaupt (Supreme Leader) umfassende Kompetenzen in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen, darunter den Oberbefehl über die Streitkräfte und die Ernennung der Führung der Islamische Revolutionsgarde.
Strafrechtliche Grundlagen
Terrorismusbezogene Straftaten werden im islamischen Strafrecht nicht über eine eigenständige, eng gefasste Terrorismusdefinition geregelt, sondern über Tatbestände wie moharebeh („Feindschaft gegen Gott“) und efsad-fil-arz („Verderben auf Erden“). Diese Normen erlauben die Verhängung schwerster Strafen bis hin zur Todesstrafe und werden regelmäßig in sicherheits- und terrorismusbezogenen Verfahren angewandt. Internationale Rechtsanalysen und Menschenrechtsberichte dokumentieren ihre zentrale Rolle innerhalb der iranischen Anti-Terror-Praxis.
Notstands- und Sonderbefugnisse
Formelle Notstandsmechanismen sind verfassungsrechtlich vorgesehen und an parlamentarische Verfahren gebunden. Parallel dazu wird in internationalen Berichten auf faktische Ausnahmezustände in sicherheitssensiblen Provinzen, nach Anschlägen oder während innerer Unruhen hingewiesen. Diese Konstellation bildet den rechtlichen Rahmen für kurzfristige, weitreichende Sicherheitsmaßnahmen.
Institutionelle Strukturen
Zentrale Akteure
Die Terrorismusbekämpfung im Iran wird von mehreren Institutionen getragen, deren Zuständigkeiten sich teilweise überschneiden:
• Das Ministry of Intelligence and Security (MOIS) fungiert als zentraler ziviler Inlands- und Auslandsnachrichtendienst mit umfassenden Befugnissen in Aufklärung, Überwachung und Ermittlungen.
• Die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) ist eine parallel zur regulären Armee bestehende Streitkraft mit Boden-, Luft- und Seekomponenten, eigener Geheimdienststruktur, der Basij-Miliz für innere Sicherheit sowie der Quds Force für Auslandsoperationen.
• Die nationale Polizei FARAJA (vormals NAJA) ist für Strafverfolgung, Grenzsicherung, innere Sicherheit, Aufstandsbekämpfung und spezialisierte Anti-Terror-Einheiten zuständig.
• Die Basij-Miliz übernimmt ergänzende Aufgaben in Überwachung, Ordnungssicherung und Präsenzmaßnahmen im Inneren.
• Die Revolutionsgerichte verhandeln nationale Sicherheits- und Terrorismusfälle; ihre Verfahren unterliegen internationaler Beobachtung.
• Der Supreme National Security Council koordiniert sicherheits- und verteidigungspolitische Entscheidungen und bindet Exekutive, Militär und relevante Ministerien zusammen.
Funktionale Rollenverteilung
Nach öffentlich zugänglichen Analysen liegt die Aufklärung und präventive Gefahrenabwehr primär bei MOIS und den Nachrichtendiensten der IRGC. Polizei und Grenzschutz setzen präventive Kontrollen, Festnahmen und Strafverfolgung um. Militärisch geprägte Operationen in Grenzregionen werden überwiegend durch IRGC-Einheiten durchgeführt, während urbane Sicherungsmaßnahmen vor allem von Polizei und Basij getragen werden.
Nationale Strategien und Prävention
Offizielle strategische Ausrichtung
In offiziellen Stellungnahmen, insbesondere gegenüber den Vereinten Nationen, beschreibt Iran die Bekämpfung sogenannter „takfiristischer“ Gruppen und terroristischer Organisationen als Kernaufgabe staatlicher Sicherheitspolitik. Dabei wird wiederholt auf die Bedeutung grenzüberschreitender Rückzugsräume hingewiesen.
Präventions- und Deradikalisierungsansätze
In offen zugänglichen Quellen sind keine flächendeckenden, formal ausgewiesenen Deradikalisierungs- oder CVE-Programme nach international üblichen Standards dokumentiert. Die bekannten Instrumente umfassen vor allem:
• strafrechtliche Verfolgung und Sicherheitsmaßnahmen,
• ideologisch-religiöse Gegenmaßnahmen durch staatsnahe Institutionen,
• punktuelle sozioökonomische Maßnahmen in Randregionen, die in Berichten als Stabilisierungspolitik beschrieben werden.
Die öffentlich verfügbare Dokumentation weist überwiegend auf sicherheits- und justizgetriebene Ansätze hin; rehabilitative oder sozialarbeiterische Programme sind nur begrenzt nachweisbar.
Internationale Zusammenarbeit
Multilaterale Ebene
Iran ist Vertragsstaat zentraler UN-Konventionen zur Terrorismusbekämpfung und beteiligt sich an entsprechenden Debatten und Resolutionen. Gleichzeitig ist das Land Adressat von UN-Menschenrechtsmandaten und Berichten, die sich auch auf Anti-Terror-Maßnahmen beziehen. Iran ist Mitglied von INTERPOL, wobei Umfang und Intensität praktischer Kooperation variieren.
Bilaterale und regionale Kooperation
Regionale Zusammenarbeit erfolgt vor allem mit Nachbarstaaten wie Pakistan, Afghanistan und Irak in Fragen der Grenzsicherung und der Bekämpfung grenzüberschreitender bewaffneter Gruppen. Darüber hinaus nimmt Iran an sicherheitsbezogenen Formaten mit Russland, China und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit teil.
Einschränkende Faktoren
Sanktions- und Designationsmaßnahmen einzelner Staaten und Bündnisse gegen iranische Institutionen – insbesondere gegen Teile der IRGC – beeinflussen den Umfang formalisierter Zusammenarbeit, insbesondere mit westlichen Staaten.
Beispiele bedeutender Anti-Terror-Operationen
• Festnahme von Abdolmalek Rigi (2010): Der Anführer der Gruppierung Jundallah wurde festgesetzt, öffentlich angeklagt und später hingerichtet. Die Operation gilt als ein zentral dokumentierter Fall staatlicher Terrorismusbekämpfung.
• Operationen gegen Jaish al-Adl: In Sistan-und-Belutschistan wurden wiederholt militärische und polizeiliche Maßnahmen gegen diese Gruppierung berichtet, darunter Festnahmen, Angriffe auf vermutete Stellungen und Sicherheitsoperationen.
• Reaktionen nach Anschlägen mit hoher Opferzahl (z. B. Kerman 2024): Nach schweren Anschlägen folgten Ermittlungen, Verhaftungen und Gerichtsverfahren unter Nutzung bestehender Sicherheitsstrukturen.
Gesellschaftliche und menschenrechtliche Kritikpunkte
Internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentieren regelmäßig:
• Defizite bei fairen Gerichtsverfahren in sicherheitsrelevanten Fällen, insbesondere vor Revolutionsgerichten,
• den Einsatz von Tatbeständen wie moharebeh und efsad-fil-arz mit Todesurteilen,
• Vorwürfe von Misshandlung, Zwangsgeständnissen und problematischen Haftbedingungen,
• Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten, darunter Überwachung, Internetbeschränkungen und restriktive Versammlungsregeln.
Diese Befunde sind Bestandteil fortlaufender Berichte internationaler NGOs und UN-Mandatsträger.
Die Beziehung zwischen der schiitischen Islamischen Republik Iran und der sunnitischen Terrororganisation al-Qaida wirkt auf den ersten Blick paradox: ideologische Erzfeinde, die dennoch über Jahre hinweg punktuell zusammenarbeiteten. Was mit gegenseitiger Ablehnung begann, entwickelte sich im Schatten geopolitischer Umwälzungen zu einer ambivalenten Zweckbeziehung – von Misstrauen geprägt, aber strategisch motiviert.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und der anschließenden US-Invasion in Afghanistan flohen zahlreiche al-Qaida-Mitglieder aus den afghanischen Kampfgebieten. Einige suchten Zuflucht im benachbarten Iran – einem Land, das al-Qaida ursprünglich als ketzerisch und feindlich verurteilte. Teheran wiederum betrachtete die sunnitischen Dschihadisten als Bedrohung für die eigene nationale Sicherheit.
Zunächst wurden viele von ihnen inhaftiert, offenbar aus Sorge vor Anschlägen oder Spionage. Doch ab etwa 2003 zeichnete sich eine Wende ab: Iran gewährte Teilen der al-Qaida-Führung Unterschlupf. Westliche Geheimdienste vermuten, dass Teheran diese hochrangigen Mitglieder als „strategische Geiseln“ betrachtete – ein Faustpfand gegenüber den USA.
Nicht Freund, aber nützlich
Im Gegenzug soll al-Qaida zugesichert haben, keine Anschläge auf iranischem Boden zu verüben. Darüber hinaus erhielt die Organisation offenbar die Möglichkeit, über iranisches Territorium logistische Netzwerke zwischen Pakistan, dem Irak und anderen Regionen aufrechtzuerhalten. Teheran duldete diese Aktivitäten, so die Einschätzung vieler Sicherheitsexperten, um die eigene regionale Handlungsfähigkeit zu erweitern, ohne sich offiziell mit dem Terrornetzwerk zu verbünden.
Die Beziehung war dabei stets von gegenseitigem Misstrauen geprägt – nicht zuletzt wegen der konfessionellen Kluft zwischen Sunniten und Schiiten. Doch der gemeinsame Feind USA und das Ziel, den westlichen Einfluss im Nahen Osten zu schwächen, schufen eine fragile Schnittmenge.
Ein geopolitisches Kalkül mit Nebenwirkungen
2015 kam es zu einem überraschenden Schritt: Iran ließ mehrere hochrangige al-Qaida-Mitglieder frei. Der Grund bleibt unklar. Einige Analysten vermuten, dass Teheran damit Einfluss auf dschihadistische Operationen in Syrien nehmen wollte – etwa um westliche Kräfte zu schwächen, ohne sich selbst direkt in terroristische Aktivitäten zu verwickeln.
Gleichzeitig hat Iran offenbar nie vollständig mit al-Qaida gebrochen. Während einige Führungsfiguren freigelassen wurden, befinden sich andere nach wie vor unter Hausarrest oder stehen unter Beobachtung. Dieses widersprüchliche Verhalten unterstreicht die instrumentelle Haltung Teherans: Al-Qaida ist kein Verbündeter, aber potenziell ein nützliches Werkzeug im geopolitischen Machtspiel – etwa als Druckmittel gegenüber dem Westen oder als Störfaktor in bestimmten Konfliktzonen.
Ein gefährliches Gleichgewicht
Die Verbindung zwischen Iran und al-Qaida bleibt ambivalent – ein Zusammenspiel aus ideologischer Feindschaft, strategischem Kalkül und regionaler Machtpolitik. Während Iran einerseits weiter al-Qaida-Kader kontrolliert, könnte es andererseits im Falle einer Eskalation nicht davor zurückschrecken, einzelne Dschihadisten für Anschläge gegen westliche Ziele indirekt zu dulden oder zu nutzen.
Was einst als unüberbrückbare ideologische Kluft erschien, hat sich als geopolitisch biegsamer geworden – und zeigt einmal mehr, dass in der Welt des internationalen Terrorismus der Feind des Feindes manchmal zum temporären Partner wird.
Seit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hat sich nicht nur die militärische Auseinander-setzung verschärft, sondern auch der mediale Kampf um Deutungshoheit. Dabei rückt zunehmend der Iran in den Fokus, der seine ideologische und propagandistische Un-terstützung für die Hamas systematisch ausweitet.
Während Moskau über Jahre durch Russia Today gezielt antiwestliche und antinatoistische Narrative verbreitete, bedient sich Teheran ähnlicher Methoden – mit dem zen-tralen Thema „Israel und der Gazakrieg“. Die Hamas wird dabei nicht nur als militärischer Akteur, sondern als Sym-bolfigur des „antizionistischen Widerstands“ inszeniert, um die geopolitischen Interessen des iranischen Regimes zu legitimieren und auszubauen.
Der vom iranischen Staat kontrollierte Sender Press TV spielt in dieser Strategie eine Schlüsselrolle. Seit seiner Gründung 2007 dient er als internationales Sprachrohr des Regimes. Obwohl der Sender in Europa und den USA teilweise blockiert ist, wird er weiterhin aktiv genutzt, um antiisraelische und antiwestliche Narrative zu verbreiten. Demonstrationen in europäischen Städten werden gezielt medial inszeniert, um ein Bild von globaler Solidarität mit der Hamas zu erzeugen und zugleich Israels Handeln als „Völkermord“ oder „Besatzungsterror“ zu delegitimieren. Diese selektive Berichterstattung verzerrt die Realität: Der Hamas-Terror wird verharmlost oder gar als legitimer Widerstand glorifiziert.
Hamas als ideologische Projektionsfläche
Für den Iran ist die Hamas mehr als nur ein Verbündeter – sie ist ein Instrument der Außenpolitik und der ideolo-gischen Selbstvergewisserung. In der sogenannten „Ach-se des Widerstands“, die neben der Hamas auch die His-bollah und syrische Regimekräfte umfasst, fungiert sie als sunnitischer Brückenkopf in einem ansonsten schiitisch dominierten Bündnissystem. Diese paradoxe Allianz ba-siert nicht auf religiöser Nähe, sondern auf einem ge-meinsamen Feindbild: Israel und den Westen.
Indem iranische Medien wie Press TV und Al Mayadeen die Hamas zu einem heroischen Akteur stilisieren, soll die öffentliche Meinung in Europa beeinflusst und das eigene geopolitische Narrativ gestärkt werden.
In Europa finden sich zunehmend Akteure, die diese Nar-rative aufgreifen oder weiterverbreiten – oft unter dem Deckmantel journalistischer Arbeit oder vermeintlicher Friedensaktivismen.
Diese propagandistische Verflechtung verstärkt den ohne-hin polarisierten Diskurs über den Nahostkonflikt. Gruppen und Influencerinnen, die sich als „pro-palästinensisch“ verstehen, übernehmen zunehmend Narrative, die direkt aus der iranischen Medienstrategie stammen. Dabei verschwimmt die Grenze zwischen legitimer Israelkritik und der Verherrlichung terroristischer Gewalt.
Die Hamas als Werkzeug eines globalen Infor-mationskriegs
Die Hamas ist längst nicht nur eine Terrororganisa-tion mit regionalen Zielen, sondern Teil eines transnationalen Propagandanetzwerks, das vom Iran orchestriert wird. Ihr Kampf wird in Medien, sozialen Netzwerken und auf westlichen Straßen fortgeführt – weniger im Namen der Palästinenser, als im Dienste einer geopolitischen Agenda, die Is-raels Existenz delegitimieren soll.
Die Herausforderung für westliche Gesellschaften liegt darin, zwischen legitimer Kritik an Israels Poli-tik und der gezielten Verbreitung extremistischer Narrative zu unterscheiden. Denn die ideologische Aufwertung der Hamas durch iranische Propaganda gefährdet nicht nur die politische Debatte, sondern trägt auch zur Verrohung des öffentlichen Diskurses und zur Erosion demokratischer Werte bei.