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Hamas-Netzwerk in Europa
Die Ermittlungen gegen ein mutmaßliches Hamas-Netzwerk haben eine Dimension sichtbar gemacht, die europäische Sicherheitsbehörden seit dem Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 zunehmend beschäftigt: die mögliche Verlagerung terroristischer Aktivitäten aus dem Nahen Osten nach Europa. Im Zentrum steht ein Verfahren gegen neun mutmaßliche Hamas-Mitglieder. Sie sollen Waffen beschafft, über europäische Grenzen transportiert und Anschläge auf jüdische und israelische Ziele vorbereitet haben.
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Waffenfunde. Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein vollautomatisches Gewehr zusammen mit Pistolen und umfangreicher Munition entdeckt. Weitere Waffen wurden später in Wien sichergestellt. Insgesamt geht es um ein Arsenal aus einem vollautomatischen Gewehr, 13 Pistolen und mehr als 700 Schuss Munition. Nach den Erkenntnissen der deutschen Bundesanwaltschaft waren die Waffen nicht lediglich für eine abstrakte spätere Verwendung vorgesehen. Vielmehr sollen sie Teil konkreter Anschlagsvorbereitungen gewesen sein.
Besondere Bedeutung erhält der Fall durch den vorgesehenen Zeitpunkt. Nach den Ermittlungen sollten die Anschläge am oder um den 7. Oktober 2025 stattfinden – dem zweiten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel. Als mögliche Ziele werden jüdische und israelische Einrichtungen beziehungsweise Personen sowie pro-israelische Menschen in Deutschland und Österreich genannt. Die zeitliche Verbindung legt eine erhebliche symbolische Bedeutung nahe. Sie allein belegt allerdings nicht, dass die Führung der Hamas einen solchen Anschlag unmittelbar angeordnet hatte.
Eine zentrale Rolle in den Ermittlungen spielt Mohammed A., der im November 2025 in London auf Antrag der deutschen Behörden festgenommen wurde. Ihm wird vorgeworfen, an der Beschaffung und Verbringung der Waffen beteiligt gewesen zu sein. Zudem sollen die Ermittler bei ihm ein Bekennervideo gefunden haben, in dem die geplanten Angriffe als Racheakt im Namen der Kassam-Brigaden dargestellt werden.
Besonders brisant ist die Biografie des Beschuldigten. Medienberichte bringen Mohammed A. mit der Hamas-Führung in Verbindung. Er soll früher als Leibwächter des damaligen Hamas-Führers Ismail Haniyya tätig gewesen sein und ist nach Angaben der britischen *Times* der Sohn des Hamas-Funktionärs Basem Naim. Diese biografischen Verbindungen sind jedoch von den strafrechtlichen Vorwürfen zu unterscheiden. Die Frage, welche konkreten Beziehungen zwischen Mohammed A., weiteren Beschuldigten und der Hamas-Führung bestanden, ist damit nicht abschließend beantwortet.
Genau hier liegt eine der wichtigsten offenen Fragen des Falls: Handelte es sich um ein eigenständig agierendes Netzwerk von Hamas-Anhängern oder um eine tatsächlich gesteuerte Operation der Organisation? Nach den vorliegenden Informationen gibt es Hinweise auf Kontakte in das Umfeld der Hamas-Führung. Ein unmittelbarer Befehl oder eine formelle Genehmigung der Anschlagspläne durch die Führung in Katar ist jedoch nicht belegt. Entsprechende Annahmen müssen daher von gesicherten Ermittlungsergebnissen getrennt werden.
Sicherheitspolitisch ist der Vorgang vor allem wegen seiner transnationalen Struktur relevant. Die Ermittlungen erstrecken sich über mehrere europäische Staaten. Waffen wurden beschafft, transportiert und an unterschiedlichen Orten gelagert. Damit zeigt der Fall, dass terroristische Netzwerke für die Vorbereitung von Anschlägen auf grenzüberschreitende Strukturen zurückgreifen können. Die eigentliche Tatplanung kann dabei räumlich von der Beschaffung und Lagerung der für einen Anschlag vorgesehenen Mittel getrennt sein.
Die Festnahmen und Sicherstellungen verhinderten nach Angaben der Ermittler die geplanten Anschläge. Gleichzeitig wirft der Fall Fragen über die frühere Erkennung von Verbindungen zwischen Personen mit Hamas-Hintergrund und terroristischen Aktivitäten auf. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere internationale Informationsweitergabe, Sicherheitsüberprüfungen sowie die Beobachtung von Personen, die zwischen Europa und dem Nahen Osten verkehren.
Für die europäischen Sicherheitsbehörden bedeutet der Fall deshalb mehr als die Aufklärung eines einzelnen geplanten Anschlags. Er verweist auf eine mögliche europäische Dimension des Konflikts im Nahen Osten. Seit dem 7. Oktober 2023 haben sich die Sicherheitsbedingungen für jüdische und israelische Einrichtungen in Europa deutlich verändert. Der vorliegende Fall zeigt, dass die Bedrohung nicht allein aus spontaner Radikalisierung oder einzelnen Gewalttätern entstehen muss. Sie kann auch mit grenzüberschreitender Logistik, Waffenbeschaffung und organisatorischen Verbindungen zu bestehenden terroristischen Strukturen verbunden sein.
Gleichzeitig befindet sich das Verfahren gegen die Beschuldigten weiterhin im strafrechtlichen Prozess. Die Frage nach ihrer individuellen Schuld und insbesondere nach einer möglichen direkten Steuerung durch die Hamas-Führung ist deshalb von den bislang bekannten Ermittlungsergebnissen zu unterscheiden. Gerade diese Trennung zwischen nachgewiesenen Tatsachen, Ermittlerannahmen und offenen Fragen wird für die weitere Bewertung des Falls entscheidend sein.