Österreich plant Reformen beim Massnahmevollzug
25.05.2021 | Darüber wie Österreich psychisch kranke Rechtsbrecher, die als gefährlich gelten, unterbringt, hagelt es seit Jahren massive Kritik. Die Zahl der Personen, die in Österreich im Maßnahmenvollzug landen, ist in den vergangenen fünf Jahren um ganze 60 Prozent gestiegen. Deshalb soll das System nun grundlegend reformiert werden.
Zum einen sollen die Voraussetzungen erhöht, unter denen Erwachsene und Jugendliche im Maßnahmenvollzug landen können. Bei Erwachsenen muss künftig eine Straftat vorliegen, die mit einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren bedroht ist oder wenn gleichzeitig eine “besonders hohe Gefährlichkeit” von den Tätern ausgeht. Jugendliche sollen nur mehr bei einem Delikt, welches mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, in der Maßnahme landen können.
Eine wesentliche Neuerung betrifft terroristische Straftäter, die als “gefährliche Rückfalltäter” eingestuft werden und somit im Maßnahmenvollzug untergebracht werden können. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich: Es muss zu einer zweiten einschlägigen Verurteilung kommen. Die Anlasstat muss ein Terrordelikt mit einer Verurteilung zu mindestens 18 Monaten Freiheitsstrafe sein. Zudem muss es bereits zuvor zu einer Verurteilung mit mehr als zwölf Monaten unbedingt gekommen sein und die Befürchtung vorliegen, dass weitere solche Straftaten begangen werden. [1]
Die Höchstdauer der Unterbringung beträgt zehn Jahre für Personen über 21 Jahren, darunter fünf Jahre. Nach der Freiheitsstrafe kann im Anschluss vom Gereicht eine Unterbringung angeordnet werden, wenn diese aufgrund der Gefährlichkeit noch notwendig ist.
[1] vgl. Gaigg, Vanessa (2021): Terroristen können künftig im Maßnahmenvollzug landen. In: Der Standard, 25.05.2021. URL: https://www.derstandard.at/story/2000126897323/terroristen-koennen-kuenftig-im-massnahmenvollzug-landen