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Terrorinhalte schneller löschen

18.04.2021 | Internetplattformen müssen Terrorpropaganda, die in der EU veröffentlicht wird, künftig binnen einer Stunde. Mit 308 Stimmen bei 204 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen hat das Plenum des Europäischen Parlaments den stark umstrittenen Verordnungsentwurf angenommen. Die Gesetzgebung richtet sich gegen alle Materialien, darunter Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos.[1]

Dienste wie Facebook oder Youtube müssen Terrorpropaganda binnen einer Stunde, nachdem sie von der zuständigen Stelle dazu aufgefordert worden sind, entfernen oder sperren. Plattformbetreiber sollen mit der Regelung aber nicht verpflichtet werden, hochgeladene Inhalte zu überwachen. Auch muss es keine automatischen Upload-Filter geben. Ausnahmen soll es geben, wenn Bilder, Videos oder Texte für Bildungszwecke oder in künstlerischen Zusammenhängen verbreitet werden.[2] [3]

Bei Verstößen gegen die Löschauflagen droht den Providern ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dazu müssen die Mitgliedstaaten entsprechende Vorschriften erlassen. Die anordnenden Behörden müssen aber bei jeder Entscheidung die Größe und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigen. Für kleinere und nicht-kommerzielle Anbieter sind Ausnahmen von der Ein-Stunden-Regel vorgesehen.[4] [5]

Provider und Inhalteanbieter können sich gegen Sperranordnungen und Auflagen juristisch wehren. Allerdings nur in dem Land, in dem die Behörde ihren Sitz hat. Dies kann daher in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Fall sein.[6]

Die EU-Kommission hatte den Gesetzesvorschlag bereits 2018 eingebracht. Die Verhandlungen gestalteten sich jedoch schwierig. Internetfirmen und Onlineaktivisten äußerten die Befürchtung, das Instrument könne zur Beschneidung der Meinungsfreiheit missbraucht werden.

[1] vgl. Schulzki-Haddouti, Christiane (2021): EU-Parlament: Internetdienste müssen Terrorinhalte binnen einer Stunde löschen. In: Heise Online, 18.04.2021. URL: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-Internetdienste-muessen-Terrorinhalte-binnen-einer-Stunde-loeschen-4402105.html

[2] vgl. Zeit Online (2021): EU verpflichtet Plattformen zum schnellen Löschen von Terrorinhalten. In: Zeit Online, 28.04.2021. URL: https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-04/soziale-medien-eu-plattformen-terrorinhalte-loeschen

[3] vgl. ZDF (2021): Terrorinhalte online in einer Stunde löschen. In. ZDF-Online, 29.04.2021. URL: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eu-parlament-terrorinhalte-online-loeschung-100.html

[4] vgl. Schulzki-Haddouti, Christiane (2021): EU-Parlament: Internetdienste müssen Terrorinhalte binnen einer Stunde löschen. In: Heise Online, 18.04.2021. URL: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-Internetdienste-muessen-Terrorinhalte-binnen-einer-Stunde-loeschen-4402105.html

[5] vgl. Greis, Friedhelm (2021): Provider müssen Terrorinhalte in einer Stunde löschen. In: Golem, 28.04.2021. URL: https://www.golem.de/news/eu-verordnung-gebilligt-provider-muessen-terrorinhalte-in-einer-stunde-loeschen-2104-156095.html

[6] vgl. Greis, Friedhelm (2021): Provider müssen Terrorinhalte in einer Stunde löschen. In: Golem, 28.04.2021. URL: https://www.golem.de/news/eu-verordnung-gebilligt-provider-muessen-terrorinhalte-in-einer-stunde-loeschen-2104-156095.html